Die Stadt Willich überarbeitet derzeit die Kriterien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke. Das ist richtig und notwendig. Der bislang veröffentlichte Punktekatalog stammt im Kern aus den Jahren 2005 und 2008. Seitdem haben sich der Grundstücksmarkt, die Lebensrealitäten vieler Familien und die politischen Anforderungen an eine faire Vergabe deutlich verändert.
Ein erster Entwurf wurde am 12. Mai 2026 im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Eine Entscheidung fiel noch nicht. Die Fraktionen sollten ihre Änderungswünsche einreichen; die weitere Beratung ist für die erste Sitzung nach der Sommerpause vorgesehen.
Die SPD-Fraktion hat am 17. Juli 2026 drei konkrete Vorschläge übermittelt. Wir wollen die Ortsverbundenheit stärker berücksichtigen, eine längerfristige Erwerbstätigkeit in Willich angemessen bewerten und das neue Ehrenamtskriterium so gestalten, dass es realistisch und sozial ausgewogen ist.
Unser Ziel ist kein geschlossenes Vergabesystem nur für Menschen, die bereits in Willich wohnen. Zuzug bleibt wichtig und soll weiterhin möglich sein. Wer aber schon hier lebt, arbeitet oder sich langfristig in unserer Stadt engagiert, sollte bei der Vergabe knapper städtischer Grundstücke erkennbar berücksichtigt werden.
Warum die Grundstücksvergabe in Willich klare Regeln braucht
Städtische Baugrundstücke sind ein knappes Gut. Wenn die Nachfrage größer ist als das Angebot, kann die Stadt nicht allen Interessierten ein Grundstück anbieten. Sie braucht deshalb transparente Kriterien, nach denen Bewerbungen bewertet und in eine nachvollziehbare Reihenfolge gebracht werden.
Dabei geht es nicht nur um Quadratmeter und Kaufpreise. Mit der Vergabe entscheidet die Stadt auch darüber, wer die Chance erhält, in Willich ein Eigenheim zu bauen und hier langfristig seinen Lebensmittelpunkt zu haben. Ein solcher Punktekatalog berührt deshalb Fragen der Familien-, Sozial-, Wirtschafts- und Stadtentwicklungspolitik.
Wie wertvoll baureifes Land in Willich ist, zeigen die amtlichen Grundstücksmarktdaten. Für das Berichtsjahr 2024 weist BORIS-NRW für Baugrundstücke für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser typische Baulandpreise von 150 Euro pro Quadratmeter in einfacher, 210 Euro in mittlerer und 260 Euro in guter Lage aus. Diese Werte sind keine Verkaufspreise der Stadt und ersetzen keine Bewertung des einzelnen Grundstücks. Sie machen aber deutlich, über welche wirtschaftlich bedeutsamen und begrenzten Flächen wir sprechen.
Gerade deshalb müssen die Regeln verständlich, überprüfbar und fair sein. Niemand sollte den Eindruck gewinnen, Kriterien seien beliebig gewählt oder nur für bestimmte Lebensmodelle erreichbar.
Der bisherige Punktekatalog ist nicht mehr zeitgemäß
Der bisherige Punktekatalog wurde 2005 beschlossen und 2008 überarbeitet. Er belohnt unter anderem einen Wohnsitz in Willich, eine Erwerbstätigkeit im Stadtgebiet, Kinder im Haushalt, eine Behinderung sowie erfolglose Teilnahmen an früheren Auswahlverfahren. Andere Kriterien haben mit der Zeit an Bedeutung verloren oder passen nicht mehr zu heutigen rechtlichen und politischen Anforderungen.
Nach 18 Jahren ist eine Überarbeitung deshalb überfällig. Die Verwaltung hat einen neuen Entwurf vorgelegt und dabei die Systematik deutlich verändert. Das ist eine gute Grundlage für die politische Beratung. Ein Verwaltungsentwurf ist aber noch keine fertige Entscheidung. Gerade bei der Gewichtung einzelner Kriterien kommt es auf Details an.
Aus Sicht der SPD muss der neue Katalog drei Bedingungen erfüllen:
- Er muss Menschen mit einer gewachsenen Bindung an Willich eine faire Chance geben.
- Er darf Zuzug nicht verhindern und keine abgeschlossene Gruppe schaffen.
- Er muss unterschiedliche Berufs-, Familien- und Lebenssituationen realistisch abbilden.
An diesen Maßstäben orientieren sich unsere Änderungsvorschläge.
Vier statt nur einem Punkt für Menschen aus Willich
Der Verwaltungsentwurf sieht für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Willich leben, lediglich einen Punkt vor. Das ist aus unserer Sicht zu wenig.
Die SPD schlägt deshalb vier Punkte für das Kriterium „Willicher Bürger“ vor. Damit würde Ortsverbundenheit ein erkennbares Gewicht erhalten, ohne dass auswärtige Bewerberinnen und Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Wer in Willich wohnt, hat hier häufig sein soziales Umfeld, familiäre Bindungen, den Arbeitsplatz, den Kindergarten oder die Schule der Kinder und oft auch ein ehrenamtliches Netzwerk. Viele junge Erwachsene möchten nach Ausbildung oder Studium in ihrer Heimatstadt bleiben. Familien suchen ein Grundstück in der Nähe von Eltern und Großeltern. Andere leben bereits zur Miete in Willich und wollen sich hier dauerhaft eine Zukunft aufbauen.
Diese Bindungen sind für eine Stadt wertvoll. Sie stabilisieren Nachbarschaften, Vereine, Schulen und soziale Strukturen. Wenn die Stadt eigene Grundstücke vergibt, darf sie diese gewachsene Verbundenheit angemessen berücksichtigen.
Gleichzeitig wäre es falsch, nur den Geburtsort oder einen jahrzehntelangen Wohnsitz entscheiden zu lassen. Willich braucht neue Einwohnerinnen und Einwohner, Fachkräfte und Familien, die sich bewusst für unsere Stadt entscheiden. Deshalb wollen wir keine absolute Bevorzugung und keine Zugangssperre. Vier Punkte schaffen einen spürbaren, aber nicht ausschließenden Vorteil für Menschen aus Willich. Mehr nicht, aber eben auch nicht weniger.
Erwerbstätigkeit in Willich mit drei Punkten würdigen
Auch eine längerfristige Erwerbstätigkeit im Stadtgebiet begründet eine enge Verbindung zu Willich. Wer hier arbeitet, verbringt einen großen Teil seines Alltags in unserer Stadt, stärkt örtliche Betriebe und kann durch einen kurzen Arbeitsweg Verkehr vermeiden.
Der Verwaltungsentwurf sieht für eine durchgehende sozialversicherungspflichtige Haupttätigkeit in Willich sowie für Freiberuflerinnen, Freiberufler und Selbstständige mit Firmensitz oder Betriebsstätte in Willich einen Punkt vor. Voraussetzung sind bislang mindestens zwei Jahre. Die SPD schlägt vor, dieses Kriterium mit drei Punkten zu gewichten und die erforderliche Dauer auf drei Jahre anzuheben.
Der Grund ist einfach: Bei der Vergabe eines städtischen Grundstücks sollte eine verfestigte Bindung berücksichtigt werden, nicht nur ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis. Drei Jahre sind lang genug, um eine ernsthafte Verbindung zum Arbeitsort zu belegen, ohne die Hürde unangemessen hoch zu setzen.
Das Kriterium kann außerdem Menschen eine Chance geben, die noch nicht in Willich wohnen, aber bereits seit Jahren hier arbeiten und ihren Lebensmittelpunkt näher an den Arbeitsplatz verlagern möchten. Genau darin zeigt sich die notwendige Balance zwischen Ortsverbundenheit und Offenheit für Zuzug.
Arbeitsnahes Wohnen ist zudem kommunalpolitisch sinnvoll. Kürzere Wege können Familien entlasten, den Verkehr reduzieren und es örtlichen Unternehmen erleichtern, Beschäftigte langfristig zu binden. Die Stadt sollte deshalb nicht nur den bestehenden Wohnsitz, sondern auch eine dauerhafte berufliche Bindung berücksichtigen.
Ehrenamt anerkennen, aber realistisch
Der neue Entwurf soll erstmals ehrenamtliches Engagement ausdrücklich in die Punktevergabe aufnehmen. Die Grundidee begrüße ich. Vereine, Hilfsorganisationen, Kirchen, soziale Initiativen, Kultur, Sport und Brauchtum leben davon, dass Menschen freiwillig Verantwortung übernehmen. Dieses Engagement stärkt den Zusammenhalt unserer Stadt und darf bei einer Grundstücksvergabe grundsätzlich gewürdigt werden.
Die vorgeschlagene Ausgestaltung überzeugt jedoch noch nicht. Nach dem Entwurf soll das Ehrenamt nur anerkannt werden, wenn mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr geleistet werden. Dafür sind lediglich 0,25 Punkte vorgesehen.
Diese Kombination passt nicht zusammen. 250 Stunden im Jahr entsprechen mehr als sechs vollen Arbeitswochen. Wer diesen erheblichen Zeitaufwand nachweisen muss, erhält dafür im Auswahlverfahren nur einen Viertelpunkt. Das steht in keinem nachvollziehbaren Verhältnis.
Hinzu kommt ein soziales Problem: Eine starre Schwelle von fünf Stunden pro Woche benachteiligt Menschen, die sich engagieren, aber aufgrund ihrer Lebenssituation nicht auf diese Stundenzahl kommen. Dazu gehören beispielsweise Beschäftigte im Schichtdienst, Pflegekräfte mit wechselnden Arbeitszeiten, Alleinerziehende, Menschen mit familiären Pflegeaufgaben oder Beschäftigte mit langen Pendelwegen.
Auch ehrenamtliche Arbeit lässt sich nicht immer sinnvoll in Wochenstunden messen. Eine Person kann bei Veranstaltungen, bei einer Feuerwehr, einem Sportverein oder einer politischen Initiative über das Jahr verteilt sehr viel Verantwortung übernehmen, ohne jede Woche exakt fünf Stunden tätig zu sein. Andere übernehmen eine Funktion, die dauerhaft Verlässlichkeit verlangt, aber nicht in jeder Woche denselben Zeitaufwand verursacht.
Unser Einwand richtet sich deshalb ausdrücklich nicht gegen die Anerkennung des Ehrenamts. Im Gegenteil: Wenn die Stadt Engagement in den Katalog aufnimmt, muss sie es ernsthaft und fair berücksichtigen. Die Zugangsschwelle, die Nachweismöglichkeiten und die Punktezahl müssen noch einmal gemeinsam betrachtet werden.
Eine Lösung könnte darin bestehen, mehrere Stufen vorzusehen oder neben der reinen Stundenzahl auch die Dauer und Verantwortung einer Tätigkeit anzuerkennen. Entscheidend ist, dass die Regelung nachvollziehbar bleibt und keinen unverhältnismäßigen Prüfaufwand verursacht. Über die konkrete Ausgestaltung sollte die Verwaltung einen praktikablen Vorschlag vorlegen.
Faire Kriterien sind mehr als ein Rechenmodell
Ein Punktekatalog vermittelt den Eindruck mathematischer Genauigkeit. Politische Wertentscheidungen verschwinden dadurch aber nicht. Hinter jeder Punktezahl steht eine Antwort auf die Frage, was die Stadt fördern und wie sie unterschiedliche Interessen gegeneinander abwägen will.
Kinder, Behinderungen, Wohnort, Arbeitsplatz und Ehrenamt lassen sich nicht objektiv auf eine einzige perfekte Formel reduzieren. Gerade deshalb muss die Politik offen erklären, warum ein Kriterium aufgenommen und wie stark es gewichtet wird.
Für die SPD bedeutet Fairness bei der Grundstücksvergabe:
- Menschen aus Willich erhalten einen erkennbaren, aber nicht uneinholbaren Vorteil.
- Eine dauerhafte Beschäftigung in Willich wird als echte Ortsbindung anerkannt.
- Neue Einwohnerinnen und Einwohner behalten eine realistische Chance.
- Ehrenamt wird gewürdigt, ohne Menschen mit Schichtarbeit, Pflegeaufgaben oder familiären Verpflichtungen auszuschließen.
- Die Regeln sind vor Beginn eines Vergabeverfahrens klar und für alle Bewerberinnen und Bewerber gleich.
Das ist kein Sondervorteil für einzelne Gruppen. Es ist der Versuch, knappe städtische Flächen nach transparenten und gesellschaftlich sinnvollen Kriterien zu vergeben.
Wie geht es mit der Grundstücksvergabe in Willich weiter?
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 12. Mai 2026 noch keinen neuen Punktekatalog beschlossen. In der Beratung wurde deutlich, dass mehrere Fraktionen Änderungs- und Klärungsbedarf sehen. Deshalb wurde die Entscheidung vertagt. Die Fraktionen konnten ihre Vorschläge bis zum 17. Juli einreichen.
Nach der Sommerpause soll die Beratung fortgesetzt werden. Bis zu einer abschließenden politischen Entscheidung gilt der bisherige Punktekatalog weiter. Wer sich für ein städtisches Baugrundstück interessiert, sollte deshalb die aktuellen Hinweise der Stadt Willich beachten. Auf der städtischen Internetseite werden Informationen zum Vergabeverfahren und zur Öffnung der Bewerberdatei veröffentlicht.
Der neue Katalog sollte nicht unter Zeitdruck beschlossen werden. Die Stadt braucht Regeln, die über mehrere Vergabeverfahren hinweg tragen und auch in einigen Jahren noch nachvollziehbar sind. Gleichzeitig darf die Überarbeitung nicht erneut jahrelang liegen bleiben. Nach 18 Jahren ist es Zeit für eine verlässliche und moderne Regelung.
Mein Fazit: Ortsverbunden, offen und sozial ausgewogen
Die Überarbeitung der Grundstücksvergabe in Willich bietet die Chance, ein veraltetes System durch transparente und zeitgemäße Kriterien zu ersetzen. Der Entwurf der Verwaltung ist dafür eine gute Diskussionsgrundlage, braucht aber an entscheidenden Stellen Korrekturen.
Menschen, die bereits in Willich leben, sollen mit vier Punkten erkennbar berücksichtigt werden. Wer seit mindestens drei Jahren in Willich arbeitet, soll dafür drei Punkte erhalten. Ehrenamtliches Engagement soll in die Bewertung einfließen, aber mit einer realistischen Zugangsschwelle und einer angemessenen Gewichtung.
Willich muss offen für neue Einwohnerinnen und Einwohner bleiben. Gleichzeitig ist es legitim und richtig, gewachsene Bindungen an unsere Stadt zu würdigen. Beides lässt sich miteinander verbinden.
Ob jemand ein knappes städtisches Grundstück erhält, darf weder vom Zufall noch von schwer nachvollziehbaren Einzelregeln abhängen. Die Vergabe braucht ein System, das unterschiedliche Lebenssituationen ernst nimmt und dessen politische Ziele klar erkennbar sind. Dafür wird sich die SPD in der weiteren Beratung einsetzen.
