Mit diesem unverbindlichen Rechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihre monatlichen Elternbeiträge für Kita, Kindertagespflege, OGS oder 8-bis-1 in Willich voraussichtlich ausfallen. Bei der OGS werden zusätzlich die verpflichtenden Kosten für das Mittagessen berücksichtigt und als regelmäßige Gesamtkosten ausgewiesen.
Grundlage sind die ab dem 1. August 2026 geltenden Elternbeitragssatzungen und Beitragstabellen. Das Ergebnis ist unverbindlich und ersetzt nicht den Beitragsbescheid der Stadt Willich.
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Was der Rechner berücksichtigt
Der Rechner verwendet die Willicher Beitragstabellen für den Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027. Abhängig von der gewählten Betreuung werden insbesondere folgende Angaben berücksichtigt:
- die Einkommensstufe,
- das Alter des Kindes,
- der gebuchte oder bewilligte Betreuungsumfang,
- der Bezug bestimmter Sozialleistungen,
- ein Wechselmodell,
- der beitragsfreie Zeitraum vor der Einschulung,
- die Willicher Geschwisterregel,
- bei der OGS zusätzlich das verpflichtende Mittagessen.
Welches Einkommen muss ich angeben?
Das maßgebliche Jahreseinkommen ist nicht einfach mit dem Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen oder zu versteuernden Einkommen gleichzusetzen. Wenn das Kind mit beiden Elternteilen zusammenlebt, werden grundsätzlich die maßgeblichen Einkünfte beider Elternteile zusammengerechnet. Lebt es nur oder überwiegend bei einem Elternteil, wird dessen Einkommen zugrunde gelegt.
Im Wechselmodell berechnet der Rechner den 50-prozentigen Anteil des Elternteils, dessen Einkommen angegeben wird. Wenn Ihnen der von der Stadt Willich zugrunde gelegte Betrag bereits bekannt ist, sollten Sie diesen verwenden. Weitere Hinweise zum Einkommensbegriff und zum maßgeblichen Kalenderjahr finden Sie direkt im Rechner.
Wie funktioniert die Geschwisterregel?
Nutzen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine beitragspflichtige Kita, Kindertagespflege, OGS oder 8-bis-1-Betreuung, wird grundsätzlich nur der höchste Beitrag erhoben. Die weiteren Geschwisterkinder sind beitragsfrei.
Auch ein Kind, das sich im landesrechtlich beitragsfreien Zeitraum vor der Einschulung befindet, wird bei der Geschwisterregel berücksichtigt. Der Rechner wendet diese Regeln automatisch auf die eingegebenen Kinder an.
Welche Kosten für das Mittagessen werden berücksichtigt?
Bei der OGS ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Zusätzlich zum einkommensabhängigen OGS-Betreuungsbeitrag wird derzeit eine Pauschale von 93 Euro pro Monat und Kind erhoben. Sie ist für zwölf Monate direkt an den Caterer zu zahlen und vom Einkommen der Eltern unabhängig. Der Rechner berücksichtigt diese Kosten deshalb zusätzlich zum OGS-Elternbeitrag.
Bei Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe kann eine Übernahme der Mittagessenskosten möglich sein. Eine solche mögliche Kostenübernahme wird vom Rechner nicht automatisch abgezogen.
Bei Kita und Kindertagespflege können ebenfalls zusätzliche Kosten für Mahlzeiten entstehen. Diese sind jedoch nicht einheitlich für ganz Willich festgelegt, sondern können von der jeweiligen Einrichtung, dem Träger beziehungsweise der Kindertagespflegeperson abhängen. Sie können deshalb nicht pauschal berechnet werden.
Was ist nicht enthalten?
Nicht berücksichtigt werden insbesondere individuelle Verpflegungskosten bei Kita und Kindertagespflege, ergänzende Kindertagespflege, individuelle Härtefallentscheidungen, mögliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie rückwirkende Einkommensprüfungen.
Das Ergebnis dient daher nur als Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich der jeweilige Beitragsbescheid beziehungsweise bei zusätzlichen Entgelten die Abrechnung des zuständigen Trägers oder Caterers.
Amtliche Grundlagen
Die Berechnung beruht insbesondere auf folgenden Satzungen, Beitragstabellen und Informationen der Stadt Willich: