Meine verschiedenen Ämter in der SPD sind ehrenamtlich. Als Vorsitzender vertrete ich die SPD Willich bei vielen Festivitäten und Veranstaltungen, zum Beispiel bei Vereinsfeiern oder Schützenfesten. Zudem tagt der Ortsvereinsvorstand in der Regel einmal pro Monat.
Zuletzt aktualisiert am 02.08.2026. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.
Als Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Willich leite ich die im 14-tägigen Rhythmus tagenden Fraktionssitzungen und nehme an den Sitzungen des Stadtrates, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzungen teil. Stadtrat und Haupt- und Finanzausschuss tagen in der Regel acht- bzw. viermal pro Jahr. Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Hinzu kommen sogenannte Orientierungsgespräche im Vorfeld des Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzungen sowie der in unregelmäßigen Abständen tagende Ältestenrat mit Bürgermeister und Verwaltungsvorstand. Zudem nehme ich an den im 14-tägigen Rhythmus tagenden Sitzungen der SPD-Fraktion im Kreistag Viersen teil.
Als Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Willich erhalte ich derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.419 Euro. Als Vorsitzender des Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzungen erhalte ich derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 473 Euro. Diese Beträge entsprechen den seit dem 1. Januar 2026 geltenden Entschädigungssätzen nach der Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Von diesen Aufwandsentschädigungen spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.
Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Ratsherrenerlass NRW vom 1. Juli 2026. Der neue Erlass gilt für den gesamten Veranlagungszeitraum 2026. Der Erlass vom 1. September 2021 war letztmals für 2025 anzuwenden.
Für steuerliche Zwecke ist die amtliche Einwohnerzahl zu Beginn des Kalenderjahres maßgeblich. IT.NRW weist für Willich zum 31. Dezember 2025 49.374 Einwohner aus. Damit gilt der Tabellenwert für Städte mit 20.001 bis 50.000 Einwohnern von 219 Euro. Für mich als Fraktionsvorsitzenden verdoppelt sich dieser Betrag auf insgesamt 438 Euro pro Monat. Der steuerfreie Mindestbetrag von 275 Euro wird bei dieser Verdoppelung ausdrücklich nicht angewendet.
Die zusätzliche Entschädigung für den Ausschussvorsitz erhöht die Auszahlung, aber nicht den steuerfreien Betrag. Ausschussvorsitzende gehören nicht zu der abschließenden Aufzählung der Funktionen, bei denen sich der steuerfreie Betrag erhöht.
Meine monatlichen kommunalen Aufwandsentschädigungen stellen sich damit wie folgt dar:
| Funktion | Gremium / Tätigkeit | Sitzungsrhythmus | Aufwandsentschädigung |
|---|---|---|---|
| Vorsitzender SPD Willich | Repräsentation bei Vereinsfeiern, Schützenfesten und Veranstaltungen; Leitung des Ortsvereinsvorstands | Vorstand ca. 1× monatlich | 0 € / Monat |
| Vorsitzender SPD-Fraktion Willich | Leitung der Fraktionssitzungen; Teilnahme an Stadtrat, Haupt- und Finanzausschuss, Teilnahme am Ältestenrat (unregelmäßig) |
| 1.419 € / Monat abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Vorsitzender Ausschuss AGGS | Sitzungsleitung; zusätzliche Orientierungsgespräche im Vorfeld | ca. dreimal pro Jahr zzgl. Vorbesprechungen | 473 € / Monat abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
Insgesamt erhalte ich von der Stadt Willich 1.892 Euro pro Monat. Davon sind nach dem Ratsherrenerlass 2026 insgesamt 438 Euro steuerfrei. Die verbleibenden 1.454 Euro sind grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen. Gegebenenfalls abziehbare Betriebsausgaben können den steuerpflichtigen Gewinn zusätzlich mindern.
Als Mitglied im Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft der Stadt Willich mbH erhalte ich 120 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr vier Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich. In meiner Einkommensteuererklärung erfasse ich den Bruttobetrag als Einnahmen aus sonstiger selbständiger Arbeit. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die weiteren unten aufgeführten Aufsichtsratsvergütungen.
Als Mitglied im Aufsichtsrat der Wasserversorgung Willich GmbH erhalte ich 150 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr zwei Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.
Als Mitglied im Aufsichtsrat des Wasserwerks Willich erhalte ich 150 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr zwei Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.
Als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Willich GmbH erhalte ich 150 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr zwei Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.
Als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH erhalte ich 100 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr zwei Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.
Als sachkundiger Bürger bin ich Mitglied der SPD-Fraktion im Kreistag Viersen und erhalte 56,30 Euro pro abrechnungsfähiger Fraktionssitzung. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Kreisverband der SPD Kreis Viersen.
Als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Gesundheit und Sport des Kreistages Viersen erhalte ich 56,30 Euro pro Sitzung. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Kreisverband der SPD Kreis Viersen.
Als sachkundiger Bürger im Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages Viersen erhalte ich 56,30 Euro pro Sitzung. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Kreisverband der SPD Kreis Viersen.
Als stellvertretender sachkundiger Bürger im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft des Kreistages Viersen erhalte ich 56,30 Euro pro Sitzung, sofern das ordentliche Mitglied verhindert ist. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Kreisverband der SPD Kreis Viersen.
Für die Sitzungsgelder als sachkundiger Bürger im Kreis Viersen gilt steuerlich: Der Kreis hatte zu Beginn des Jahres 2026 mehr als 250.000 Einwohner. Nach dem Ratsherrenerlass sind deshalb grundsätzlich 13,90 Euro je Sitzung steuerfrei. Insgesamt gilt jedoch mindestens ein steuerfreier Betrag von 275 Euro pro Monat, in dem die Tätigkeit als sachkundiger Bürger ausgeübt wird. Solange die tatsächlich ausgezahlten Sitzungsgelder eines Monats 275 Euro nicht übersteigen, sind sie daher vollständig steuerfrei. Liegen sie darüber, ist der höhere Betrag aus 275 Euro und 13,90 Euro je Sitzung maßgeblich, jeweils höchstens bis zur Höhe der tatsächlich ausgezahlten Sitzungsgelder. Nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge können unter den Voraussetzungen des Erlasses innerhalb desselben Kalenderjahres in andere Monate nachgeholt werden, in denen die Tätigkeit als sachkundiger Bürger ausgeübt wurde.
| Funktion | Gremium / Organisation | Sitzungshäufigkeit | Aufwandsentschädigung |
|---|---|---|---|
| Mitglied Aufsichtsrat | Grundstücksgesellschaft der Stadt Willich mbH | 4 Sitzungen pro Jahr | 120 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Stv. Aufsichtsratsvorsitz | mwenergy GmbH | 2 Sitzungen pro Jahr | Keine Aufwandsentschädigung |
| stellv. Aufsichtratsvorsitz | Wasserversorgung Willich GmbH | 2 Sitzungen pro Jahr | 150 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Stv. Aufsichtsratsvorsitz | Wasserwerk Willich GmbH | 2 Sitzungen pro Jahr | 150 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Mitglied Aufsichtsrat | Stadtwerke Willich GmbH | 2 Sitzungen pro Jahr | 150 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Mitglied Aufsichtsrat | Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH | 2 Sitzungen pro Jahr | 100 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Mitglied SPD-Fraktion | Kreistag Viersen | 14-tägig | 56,30 € pro abrechnungsfähiger Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Sachkundiger Bürger | Ausschuss für Gesundheit und Sport Kreistag Viersen | 2 Sitzungen pro Jahr | 56,30 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Sachkundiger Bürger | Rechnungsprüfungsausschuss Kreistag Viersen | 2 Sitzungen pro Jahr | 56,30 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Stv. sachkundiger Bürger | Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft Kreistag Viersen | nur bei Vertretung | 56,30 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
Von den in der Tabelle genannten vergüteten Tätigkeiten spende ich jeweils 30 Prozent an die SPD Willich beziehungsweise die SPD Kreis Viersen. Zudem werden die Fahrkosten, die durch Fahrten zum Sitzungsort und zurück entstehen, gesondert erstattet, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der Fahrten von der Hauptwohnung zum Sitzungsort und zurück. Solche Erstattungen können nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes steuerfrei sein. Sie sind von den pauschalen steuerfreien Beträgen zu unterscheiden.
Quellen
- Ratsherrenerlass NRW, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, 1. Juli 2026
- Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen (EntschVO NRW), Fassung ab 01.01.2026
- Amtliche Bevölkerung nach Gemeinden, IT.NRW, Stichtag 31. Dezember 2025
- § 18 EStG, Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- § 4 EStG, insbesondere Absatz 6 zu politischen Zuwendungen
- § 10b EStG, steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an politische Parteien
- § 34g EStG, Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien