Cannabisgesetz und neue Verordnung: Wie geht Willich damit um?

Seit dem 01.04.2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft. Es legt Schutzzonen um sensible Bereiche wie Schulen, Kinderspielplätze und öffentliche Sportstätten fest. Aber wie sieht die Umsetzung dieses Gesetzes in Willich aus?

Verordnung schafft Klarheit, aber…

In einer kürzlich gestellten Anfrage hat die Politik konkret nach den Planungen der Verwaltung gefragt, um die Einhaltung dieser Schutzzonen zu überprüfen und sicherzustellen. Inzwischen hat auch die CDU-geführte Landesregierung die Frage, wer die zahlreichen Regeln der Cannabis-Legalisierung in der Praxis kontrollieren soll, geklärt. Das Land wälzt diese Aufgabe auf die Städte und Gemeinden ab. Damit sollen künftig die Kommunen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz zuständig sein. Die Antwort der Willicher Verwaltung verdeutlicht, dass bis zur Bekanntmachung der neuen Verordnung in NRW Unklarheit in den Städten herrschte. Diese ist jetzt beseitigt. Aber dafür stehen die Kommunen vor der Herausforderung, die zusätzlichen Wünsche der schwarz-grünen Landesregierung mit bereits vorhandenem Personal umzusetzen.

Die Zuständigkeiten für die Überwachung und Einhaltung der Schutzzonen seien bisher nicht abschließend geregelt. Es bedürfe einer entsprechenden Zuständigkeitsverordnung seitens der Landesregierung, erklärte die Verwaltung noch im April. Für eine vorläufige Orientierung bezüglich der Schutzzonen verwies die Stadt auf die sogenannte „Bubatzkarte“. Diese im Internet abrufbare Karte biete eine erste Übersicht über die potenziellen Schutzzonen in Willich.

Ordnungsamt muss Einhaltung des Cannabisgesetzes kontrollieren

Die Willicher Verwaltung betont, dass die Einhaltung des Cannabisgesetzes eine gemeinsame Anstrengung erfordere. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Ordnungsbehörden, Polizei und anderen relevanten Akteuren sei unerlässlich, um die neuen gesetzlichen Anforderungen angemessen umzusetzen. Nun ist die Stadt Willich mit ihrem Ordnungsamt allein verantwortlich, für die Durchsetzung der sogenannten Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung. Somit muss unser Ordnungsamt demnächst kontrollieren, ob jemand mehr als die zulässigen Höchstmengen besitzt oder in der Nähe von Schulen, Spielplätzen oder Sportstätten Cannabis konsumiert. Welche Bußgelder bei welchen Vergehen drohen, ist bislang nicht klar. Wie der medialen Berichterstattung zu entnehmen war, arbeitet das NRW-Gesundheitsministerium wohl derzeit an einem Bußgeldkatalog.

Städten mangelt es an Ressourcen und technischer Ausrüstung

Für mich ist es absolut unverständlich, dass die Landesregierung Sorgen der kommunalen Spitzenverbände, die eine Zuständigkeitsübertragung auf die örtlichen Ordnungsbehörden aufgrund begrenzter Personalressourcen ablehnen, überhaupt nicht begrücksichtig hat. Nach meiner Kenntnis wurden die Städte erst am Vormittag des 02.05.2024 über die neue Verordnung zum Cannabisgesetz informiert, obwohl diese schon direkt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft getreten ist.

Ich gehe nicht davon aus, dass die Stadt Willich – wie auch alle anderen Kommunen in NRW – sofort personell und technisch in der Lage sind, die Kontrollen durchzuführen. Zumindest verfügt unser Ordnungsamt bislang nicht über digitale Waagen, um Cannabismengen zu wiegen. Immerhin soll das NRW-Gesundheitsministerium prüfen, ob den Städten und Gemeinden durch die Verordnung Kosten entstehen und ihnen deshalb ein sogenannter Belastungsausgleich zusteht. So geht Bürokratie!

Die Verwaltung in Willich hat zugesichert, den Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen sowie den Jugendausschuss regelmäßig über relevante Entwicklungen zu informieren und sicherstellen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Gemeinde zu gewährleisten.

Als Ihr politischer Ansprechpartner in Willich werde ich mich weiterhin für eine transparente Informationspolitik einsetzen und die Bürgerinnen und Bürger über die Entwicklungen bezüglich des Cannabisgesetzes auf dem Laufenden halten.


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