Alltagshelfer: Land reduziert Zuschüsse – Kreis springt ein

Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung kürzt die Zuschüsse für Alltagshelfer in Kitas. Um Entlassungen zu verhindern, übernimmt der Kreis Viersen die Differenz bis zum Jahresende.

Während der Corona-Zeit wurde das Programm zur Förderung von Kita-Helferinnen und Kita-Helfern, auch als Alltagshelfer bekannt, vom Land Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen. Diese Helferinnen und Helfer wurden für nicht-pädagogische Aufgaben eingesetzt, wie das Desinfizieren, Ein- und Ausräumen von Geschirrspülern, Reinigen der Küche und Entsorgen von Müll, um Fach- und Ergänzungskräfte zu entlasten. Dies ermöglichte diesen Fachkräften, mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern zu haben. Das Programm wurde von Anfang an befristet und mehrmals verlängert. Diese wiederholten Befristungen führten zu Unruhe beim Personal und bedeuteten einen relativ hohen Verwaltungsaufwand für die Antragstellung, Erstellung und Prüfung von Verwendungsnachweisen für jeweils kurze Zeiträume, zum Teil nur wenige Monate.

Landesregierung erstattet nur noch 90 % der Kosten für Alltagshelfer

In der Vergangenheit stand je Einrichtung ein Förderhöchstbetrag ohne Eigenanteil zur Verfügung. Im Juni verlängerte die schwarz-grüne Landesregierung das Programm erneut und zwar für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.12.2023. Allerdings ist nun der trägerseits aufzubringende Eigenanteil von 10 Prozent neu. Pro Einrichtung beträgt der Förderhöchstbetrag 8.490 Euro – das sind 90 Prozent – für den o. g. Zeitraum. Der von den Trägern zu tragende Eigenanteil von 10 Prozent beträgt demnach max. 943,33 Euro. Dieser Betrag erscheint auf den ersten Blick relativ niedrig. Bedenkt man jedoch, dass einige Träger mehrere Einrichtungen betreiben, summieren sich die Anteile schnell auf mehrere Tausend Euro.

Fast 55.000 Euro übernimmt nun der Kreis Viersen für Alltagshelfer

Um die Träger zu entlasten, übernimmt der Kreis Viersen die Trägeranteile für alle Kindertageseinrichtungen in dessen Verantwortungsbereich. Angenommen, alle Einrichtungen beantragen die Zuschüsse für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.12.2023, ergibt sich ein Eigenanteil von insgesamt 54.713 Euro (58 Einrichtungen x 943 Euro). Wenn diese Berechnung auf ein Jahr hochgerechnet wird, entspricht dies gemäß der aktuellen Förderung insgesamt Eigenanteilen von 131.311 Euro (derzeit 943 Euro x 58 Einrichtungen x 5 Monate x 12 Monate).

Ob die Stadt Willich Ähnliches vorhat, haben wir bereits angefragt. Eine Antwort der Verwaltung steht noch aus.

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