Trampelpfad zwischen Kempener Straße und Sankt-Töniser Straße wird nicht ausgebaut

Der Weg auf der östlichen Seite der St. Töniser Straße wird nicht bis zur Kempener Straße als regulärer Gehweg ausgebaut. Auch eine kleine Lösung als Fußweg mit einer wassergebundenen Oberfläche, wie sie von der Verwaltung angedacht wurde, wird es nicht geben. Auf der östlichen Seite der St. Töniser Straße gibt es ab Höhe der Feuerwehr einen asphaltierten Weg, der ca. 30 Meter vor der Kreuzung mit der Kempener Straße als Einmündung auf die St. Töniser Straße endet (s. Foto).

Ich hatte den Ausbau als Gehweg beantragt, weil dort ein Trampelpfad entstanden ist und weil ich eine Überquerung der St. Töniser Straße (erlaubtes Tempo 70 km/h) für Spaziergänger zu gefährlich halte. Im März erklärte die Verwaltung, dass der Weg auf der östlichen Seite ausschließlich für den landwirtschaftlichen Verkehr als Erschließung der Ackerflächen vorgesehen ist – Radfahrer und Fußgänger müssen den Weg auf der westlichen Seite in beiden Richtungen nutzen.

Nach Beratung in der Sitzung des Planungsausschusses Anfang März wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob für den beantragten Bereich die Möglichkeit zur Einrichtung einer Fußgängerlösung besteht. Hierzu nahm die Verwaltung Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Grundstückseigentümer auf. Wie der Landesbetrieb nun in einer Stellungnahme deutlich macht, lehnt auch er die Verlängerung des Weges ab, da es sich um einen landwirtschaftlichen Weg handelt. Darüber hinaus empfiehlt der Landesbetrieb Straßen NRW die Teilentsiegelung des Bereiches zwischen Feuerwehrzufahrt und dem landwirtschaftlichen Verkehr. Mit dieser Maßnahme werde der “nicht legale Radverkehr auf der Wegeverbindung östlich der St.Töniser Straße zur Sicherheit der Fußgänger unterbunden”, heißt es in dessen Stellungnahme.