Wie Ratsmitglieder der Grünen versuchten, die Meinungsfreiheit einzuschränken

Grüne bezeichnen SPD-Ratsmitglied als Lügner

Die Grünen konnten mit dem demokratischen Abstimmungsergebnis, ihren Antrag fundiert zu beraten und zu vertagen, offenbar nicht umgehen, sodass von den Eheleuten Praetor lautstark der Vorwurf kam, unser Ratsmitglied Dietmar Winkels habe gelogen. Wie und wobei er gelogen haben soll, ließen sie offen. Jedenfalls hat Dietmar Winkels im Vorfeld keine Zusage gemacht, dass die SPD dem interfraktionellen Antrag zustimmen würde.

Die Ratssitzung wurde unterbrochen. Es folgten einige persönliche Erklärungen. Nachdem Ratsmitglied Merlin Praetor den Vorwurf, Dietmar Winkels (SPD) habe gelogen, wiederholte, verließ mein Fraktionskollege die Ratssitzung. Daraufhin unterbrach Bürgermeister Pakusch erneut die von ca. 50 Willicher Bürgerinnen und Bürgern besuchte Sitzung.

Die Grünen in Willich zeigen sich dünnhäutig und nicht kritikfähig

Am 06.04.2023 erhielt ich dann eine WhatsApp-Nachricht von Ratsmitglied Merlin Praetor, der bis 2022 Vorsitzender der Grünen in Willich war, mit dem Wunsch, seinen und den Namen seiner Frau aus dem Artikel zu entfernen. „Persönlichkeitsrechtlich möchten wir keine derartige Veröffentlichung und Kontextualisierung“, schrieb Praetor. Andernfalls würden seine Frau, die immerhin stv. Fraktionsvorsitzende der Grünen in Willich ist, und er Strafanzeige gegen mich erstatten.

Geantwortet habe ich auf diese Nachricht nicht. Denn nicht einmal der Anstand, zum Telefon zu greifen, war bei Praetor vorhanden. Zudem ließ sich das Ehepaar Praetor unüberhörbar in aller Öffentlichkeit über ein verdientes Ratsmitglied negativ aus, was in Zeitung und Sitzungsprotokoll nachzulesen ist. Und die Meinungsfreiheit ist und bleibt ein hohes Gut.

Staatsanwaltschaft Krefeld: Ermittlungen bieten keinen Anlass zur Klageerhebung

Ein paar Wochen später erhielt ich Post von der Kreispolizeibehörde Viersen, in der mir mitgeteilt wurde, dass die Eheleute Praetor mir Verleumdung nach § 187 StGB vorwerfen. Ich hätte im Internet Posts gegen die Eheleute Praetor verfasst, durch die die Eheleute Praetor sich diskreditiert fühlten. Mehr Details gab es nicht. Mir wurde Gelegenheit gegeben, mich zu der Beschuldigung zu äußern. Allerdings hielt ich den Vorwurf für abwegig. Denn meiner Auffassung nach habe ich lediglich das Verhalten und die Aussagen zweier Ratsmitglieder der Grünen-Fraktion bewertet und kritisiert. Ein Recht, das in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz Artikel 5 festgeschrieben ist. Der Polizei teilte ich mit, dass ich mich gern gegenüber der Staatsanwaltschaft äußern werde.

Am 24.07.2023 erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt hat. Es gibt somit noch nicht einmal den Anfangsverdacht, dass eine Verleumdung im Raum steht. Weitere Infos teilte die Oberstaatsanwältin nicht mit. Aber der Rechtsstaat hat gearbeitet und funktioniert. Das ist die gute Nachricht.

Was übrig bleibt: Der billige Versuch, die Meinungsfreiheit einzuschränken

Das Sprichwort „Wer austeilt, muss auch einstecken können“ kennen Sie sicherlich. Ich glaube nicht, dass damit gemeint ist, sich zurückzuhalten und seine Meinung nicht auch deutlich zu vertreten. Vielmehr glaube ich daran, dass es wichtig ist, Gegenstimmen zulassen, in Diskussion treten zu können und vor allem auch über die Meinung anderer Menschen nachzudenken. Wer das nicht kann, sollte sich nicht in das weite Feld der Politik begeben.

Am Ende kann die Geschichte kurz zusammengefasst werden: Teile der Grünen-Fraktion bezichtigten ein Ratsmitglied einer anderen Fraktion öffentlich der Lüge. Der Vorsitzende dieser Fraktion kritisiert dieses Verhalten öffentlich. Das geht den Praetors aber dann doch zu weit und deshalb wird rasch die nächste Wache aufgesucht und Strafantrag gestellt. Man wird ja wohl noch andere Menschen öffentlich als Lügner darstellen dürfen und zwar ohne, dass man dafür mit Kritik rechnen muss. So in etwa müssen die Gedankengänge der Grünen gewesen sein, oder? Vielleicht war und ist es auch etwas Persönliches. Die Staatsanwaltschaft hat schließlich entschieden. Mein Telefon ist jedenfalls eingeschaltet und die Tür für eine konstruktive Zusammenarbeit steht nach wie vor offen.