Landratswahl ungültig? OVG urteilt Anfang 2023

Wie die Rheinische Post berichtet, wird am 17. Januar das Oberverwaltungsgericht Münster über die Gültigkeit der Wahl von Andreas Coenen (CDU) zum Landrat des Kreises Viersen entscheiden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im März 2022 die Landratswahl aus 2020 im Kreis Viersen für ungültig erklärt. Die Veröffentlichung einer 4-seitigen und vom Steuerzahler finanzierten Anzeige der Kreisverwaltung, eine Woche vor der Landratswahl 2020, sah das Gericht als eine unerlaubte Wahlwerbung für den CDU-Landrat. Das Gericht verpflichtete den Kreis Viersen, die Wahl aufzuheben und Neuwahlen anzusetzen. Anstatt aber Verantwortung zu übernehmen, legte CDU-Landrat Coenen mit Hilfe von CDU und Grünen Berufung ein.

Ein peinliches Trauerspiel

Die ganze Angelegenheit ist ziemlich unangenehm für den Kreis Viersen. Leider stützt die CDU weiterhin ihren Landrat und konnte mit Unterstützung der Grünen erfolgreich Berufung gegen das Urteil einlegen. Öffentliche und klare Statements aus Reihen der Grünen sucht man bis heute vergebens. Insgesamt ein peinliches Trauerspiel für unseren Kreis Viersen, angefangen über den Einsatz von steuerfinanzierter Wahlwerbung des CDU-Landrats bis zu dessen Verweigerung, endlich persönliche Konsequenzen aus seinem Fehlverhalten zu ziehen und weiteren Schaden vom Kreis abzuwenden.

Neutralitätspflicht verletzt

Auch wenn die Landratswahl 2020 ein deutliches Ergebnis brachte, darf im Rechtsstaat niemand sein Amt missbrauchen und Steuergelder für eine solche Anzeige verwenden können. Aus meiner Sicht verstieß Landrat Coenen mit der Anzeige, die 17-Mal seinen Namen nannte, gegen seine Neutralitätspflicht. Denn staatlichen Organen ist es untersagt, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen. Es ist schon sehr irritierend, dass Herr Coenen als Doktor der Rechtswissenschaft es offenbar nicht besser wusste oder – noch viel schlimmer – es billigend in Kauf genommen hat.

Sollte das OVG Münster die Ungültigkeit der Wahl von Andreas Coenen zum Landrat feststellen, wird es richtigerweise eine Neuwahl geben. Spätestens dann muss auch über die Frage diskutiert werden, wer für die Kosten einer gerichtlich angeordneten Neuwahl, aufgrund von Fehlverhalten des Landrats, aufkommt. Die Wiederholung der Landratswahl würde uns alle im Kreis Viersen hunderttausende Euro kosten.

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