Grundsteuer in Willich: Warum sie jetzt steigt

Die Grundsteuer in Willich steigt. Das ist keine schöne Nachricht. Nicht für Eigentümerinnen und Eigentümer, nicht für Mieterinnen und Mieter, bei denen die Grundsteuer über die Nebenkosten ankommen kann, und auch nicht für die Kommunalpolitik. Niemand, der ehrenamtlich im Rat sitzt, trifft eine solche Entscheidung gerne.

Trotzdem hat der Rat der Stadt Willich Ende Mai beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf 639 v. H. anzuheben. Diese Entscheidung sorgt verständlicherweise für Fragen und Kritik. Warum jetzt? Warum rückwirkend? Warum nicht erst 2027? Und warum wird überhaupt über höhere Einnahmen gesprochen, wenn doch gleichzeitig gespart werden muss?

Ich will versuchen, diese Fragen möglichst verständlich zu beantworten. Nicht als Rechtfertigung, sondern als Einordnung. Denn bei der Grundsteuer geht es nicht nur um eine Zahl auf einem Bescheid. Es geht um die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt.

Was wurde genau beschlossen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B lag in Willich seit dem 1. Januar 2025 bei 556 v. H. Mit dem Beschluss vom Mai 2026 wird er rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf 639 v. H. angehoben.

Die Grundsteuer B betrifft bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Sie wird von Eigentümerinnen und Eigentümern gezahlt. Bei vermieteten Wohnungen kann sie im Rahmen der Betriebskosten auch Mieterinnen und Mieter betreffen.

Nach Berechnungen der Verwaltung führt die Erhöhung zu rund 1,5 Millionen Euro Mehrertrag im Jahr 2026. Gleichzeitig müssen rund 20.000 neue Bescheide verschickt werden. Der damit verbundene Mehraufwand wird von der Verwaltung mit rund 20.000 Euro beziffert.

Das klingt zunächst nach viel Geld. Im Verhältnis zum Haushaltsdefizit der Stadt Willich ist es aber nur ein Baustein. Der Haushalt 2026 weist ein Defizit von rund 25 Millionen Euro aus. Die Grundsteuererhöhung löst dieses Problem also nicht. Sie verringert es nur ein Stück. Und sie darf auch nur ein Baustein von vielen sein, um das Haushaltsdefizit zu beseitigen. Denn unsere Stadt hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem.

Warum kam das Thema im Mai 2026 überhaupt auf?

Genau dieser Punkt ist wichtig, weil die Debatte sonst schnell schief wird.

Die Erhöhung der Grundsteuer B auf 639 v. H. kam nicht plötzlich und überraschend. Sie war bereits in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2027 als Konsolidierungsbaustein vorgesehen. Das bedeutet: Die Stadt hatte in ihrer Planung schon eingeplant, dass diese Mehreinnahmen ab dem kommenden Jahr benötigt werden. Diese mittelfristige Finanzplanung ist Bestandteil des Haushalts 2026, welcher im April einstimmig und ohne Gegenstimmen vom Stadtrat verabschiedet wurde. Es wäre also nicht falsch zu behaupten, dass im April alle im Willicher Rat vertretenen Parteien ihr Einverständnis zur Erhöhung der Grundsteuer B gegeben haben.

Die Kämmerei hatte zunächst empfohlen, die Anpassung erst zum 1. Januar 2027 vorzunehmen. Gleichzeitig wurde aber deutlich, dass eine rückwirkende Anpassung für 2026 rechtlich möglich ist, wenn der Rat sie bis zum 30. Juni beschließt. Daraufhin wurde die Verwaltung beauftragt, Handlungsoptionen für den Rat vorzulegen.

Warum wurde nicht schon im April entschieden?

Am 28. April 2026 stand das Thema dann im Rat auf der Tagesordnung. Ich habe für die SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass wir über eine solche Entscheidung nicht ohne ordentliche Beratung in den Fraktionen abstimmen sollten.

Eine Grundsteuererhöhung ist kein Tagesordnungspunkt, den man mal eben durchwinkt. Sie betrifft viele Menschen in Willich direkt. Deshalb war es richtig, Beratungsbedarf anzumelden.

Der Tagesordnungspunkt wurde daraufhin in die nächste Ratssitzung im Mai verschoben. Das war aus meiner Sicht kein Verzögern, sondern verantwortliches Arbeiten.

Warum rückwirkend zum 1. Januar?

Das wirkt für viele Bürgerinnen und Bürger merkwürdig. Warum entscheidet der Rat Ende Mai über eine Steuererhöhung, die schon ab Januar gelten soll?

Der Grund liegt im System der Grundsteuer. Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Unterschiedliche Hebesätze für das erste und zweite Halbjahr sind nicht zulässig. Wenn eine Kommune den Hebesatz für ein laufendes Jahr ändern will, muss dies rückwirkend zum Beginn des Kalenderjahres erfolgen und bis zum 30. Juni beschlossen werden.

Das ist schwer zu vermitteln, aber rechtlich entscheidend. Eine Erhöhung nur ab Juli wäre nach Darstellung der Verwaltung nicht möglich gewesen.

Deshalb ging es im Mai faktisch um die Frage: Zieht Willich die ohnehin ab 2027 geplante Erhöhung schon für 2026 vor oder bleibt es bei der ursprünglichen Planung?

Was bedeutet der fiktive Hebesatz?

Ein weiterer Begriff, der in der Debatte oft auftaucht, ist der sogenannte fiktive Hebesatz. Für das zweite Halbjahr 2026 liegt dieser Wert für kreisangehörige Städte und Gemeinden in NRW bei 639 v. H.

Dieser fiktive Hebesatz ist keine automatische Pflicht für jede Kommune. Er dient dem Land NRW dazu, die Steuerkraft der Kommunen vergleichbar zu machen. Vereinfacht gesagt: Das Land tut bei bestimmten Berechnungen so, als würde eine Kommune mindestens diesen Hebesatz erheben.

Für Städte, die Schlüsselzuweisungen erhalten, kann das eine besondere Bedeutung haben. Willich erhält wegen seiner Steuerkraft aber keine Schlüsselzuweisungen. Deshalb führt die Anpassung in Willich nicht zu mehr Landesgeld. Sie wirkt sich vor allem auf die eigenen Einnahmen der Stadt und auf die Belastung der Bürgerinnen und Bürger aus.

Genau deshalb muss man ehrlich sagen: Der Rat hatte hier eine echte Entscheidung zu treffen.

Wie hoch ist die Belastung konkret?

Die Verwaltung hat für einen durchschnittlichen Willicher Haushalt eine Steigerung der Grundsteuer B um 69,08 Euro im Jahr berechnet. Das entspricht knapp 5,76 Euro im Monat.

Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass grundstücksbezogene Gebühren bereits gestiegen sind. Zusammen mit diesen Gebühren kann die Gesamtmehrbelastung gegenüber dem Vorjahr deutlich höher ausfallen.

Mir ist wichtig, beides zu sagen. Ja, die zusätzliche Grundsteuerbelastung liegt im Durchschnitt nicht bei hunderten Euro im Monat. Aber auch fünf, sechs oder zehn Euro im Monat sind Geld. Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen ohnehin höhere Energiepreise, steigende Lebenshaltungskosten und höhere Gebühren spüren.

Seriöse Politik darf Belastungen nicht kleinreden. Sie darf sie aber auch nicht künstlich größer machen, als sie sind.

Auch die Stadt ist von Inflation betroffen

Ein Punkt geht in der öffentlichen Debatte oft unter:

Nicht nur private Haushalte und Unternehmen spüren steigende Preise, sondern auch die Stadt Willich. Bauleistungen, Energie, Material, Dienstleistungen, Versicherungen sowie Löhne und Gehälter sind in den vergangenen Jahren deutlich teurer geworden. Gleichzeitig bleiben kommunale Aufgaben bestehen. Schulen müssen unterhalten, Kitas betrieben, Straßen gepflegt, Feuerwehr und Verwaltung arbeitsfähig gehalten werden.

Wenn Geld real an Wert verliert, verlieren auch städtische Einnahmen an Kaufkraft. Deshalb kann eine Kommune ihre Hebesätze nicht dauerhaft unverändert lassen, während die Kosten Jahr für Jahr steigen.

Das macht eine Grundsteuererhöhung nicht angenehm, erklärt aber, warum regelmäßige Anpassungen Teil einer ehrlichen Finanzpolitik sein müssen.

Warum Sparen allein trotzdem nicht reicht

Natürlich muss die Stadt Willich sparen. Und genau das passiert auch. Im Haushalt 2026 wurden zahlreiche Konsolidierungsvorschläge beraten. Die SPD-Fraktion hat sich dabei besonders intensiv mit freiwilligen Leistungen und verzichtbaren Ausgaben beschäftigt. Unser Ansatz war klar: Bevor Familien, Kinder oder Menschen mit geringem Einkommen zusätzlich belastet werden, müssen zuerst Ausgaben auf den Prüfstand, die nicht zwingend notwendig sind.

Deshalb werden nun mehrere Bereiche gestrichen, reduziert oder überprüft. Dazu gehören unter anderem Innenbegrünung in städtischen Gebäuden, einzelne Ansätze im Bereich Nachhaltigkeit, Mietzuschüsse für Gewerbetreibende, Tourismusauftritte, Standgebühren bei Märkten sowie das städtische Wirtschaftsmagazin. Außerdem hat der Rat beschlossen, bis Ende 2030 rechnerisch 50 Vollzeitstellen einzusparen.

Trotzdem bleibt die finanzielle Schieflage groß. Ein Defizit von rund 25 Millionen Euro lässt sich nicht allein durch Kürzungen schließen. Viele Kosten steigen seit Jahren, etwa bei Jugendhilfe, Bildung, Personal, Energie, Bauunterhaltung, Kreisumlage und gesetzlichen Pflichtaufgaben. Genau deshalb reicht Sparen allein nicht aus. Willich muss sparen, Prioritäten setzen und zusätzliche Einnahmen prüfen.

Warum ich zugestimmt habe

Ich habe der Grundsteuererhöhung nicht zugestimmt, weil ich sie gut finde. Ich habe zugestimmt, weil ich sie in der Gesamtabwägung für verantwortbar halte.

Der Haushalt 2026 ist angespannt. Die Stadt Willich muss handlungsfähig bleiben. Sie muss Schulen, Kitas, Straßen, Feuerwehr, Sportanlagen, Kultur, Verwaltung und soziale Infrastruktur finanzieren. Wer diese Leistungen erhalten will, muss auch erklären, wie sie bezahlt werden sollen.

Gleichzeitig ist meine Zustimmung kein Freifahrtschein für höhere Ausgaben. Im Gegenteil. Ich erwarte vom Bürgermeister und von der Verwaltung, dass Haushaltsdisziplin nicht nur angekündigt, sondern dauerhaft umgesetzt wird. Dazu gehören klare Prioritäten, bessere Kostenkontrolle bei Projekten und eine ehrliche Debatte über Standards.

Haushaltspolitik darf nicht bedeuten, immer neue Belastungen zu beschließen. Sie muss bedeuten, die Stadt wieder auf einen tragfähigen Kurs zu bringen.

Was mich an der Debatte stört

Mich stört nicht, dass es Kritik gibt. Kritik ist legitim. Eine Steuererhöhung darf und muss kritisch diskutiert werden.

Was mich stört, ist ein politisches Wegducken vor Verantwortung. Wer im April dem Haushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung zustimmt, wer die schwierige Lage kennt und wer weiß, dass die Grundsteuer B ab 2027 bereits eingeplant war, sollte im Mai nicht so tun, als komme das Thema völlig überraschend. Deshalb lobe ich an dieser Stelle meine eigene Fraktion, aber auch die Fraktionen von CDU und FDP. Wir haben Verantwortung übernommen.

Was Bürgerinnen und Bürger jetzt wissen sollten

Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten neue Bescheide. Die zusätzlichen Beträge werden nach Darstellung der Verwaltung zu den Steuerterminen im August und November 2026 fällig.

Wer Fragen zur konkreten Höhe hat, sollte in den eigenen Bescheid schauen. Die Belastung hängt vom jeweiligen Grundsteuermessbetrag ab. Durchschnittswerte helfen bei der Einordnung, ersetzen aber nicht den individuellen Bescheid.

Für Mieterinnen und Mieter kann die Grundsteuer über die Nebenkosten relevant werden. Auch hier hängt die konkrete Auswirkung vom Mietverhältnis und der Abrechnung ab.

Fazit zur Grundsteuer Willich

Die Grundsteuererhöhung in Willich ist keine schöne Entscheidung. Sie ist auch nicht die Lösung des Haushaltsproblems. Bei einem Defizit von rund 25 Millionen Euro sind 1,5 Millionen Euro Mehreinnahmen wichtig, aber eben nur ein Teil der Antwort.

Gerade deshalb sollten wir ehrlich bleiben. Die Stadt braucht Einsparungen, klare Prioritäten und zusätzliche Einnahmen. Sie braucht aber auch eine Politik, die Verantwortung nicht nur dann übernimmt, wenn Entscheidungen angenehm sind.

Ich werde weiter darauf achten, dass die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar erklärt werden. Und ich werde weiter darauf drängen, dass die Stadt Willich nicht nur über neue Einnahmen spricht, sondern endlich strukturell an ihre Ausgaben, Standards und Prozesse herangeht.

Denn am Ende geht es nicht um eine einzelne Steuer. Es geht darum, ob Willich auch in den kommenden Jahren handlungsfähig bleibt.

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