Keine Hundewiese an der Hover Kull

Im Frühjahr 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Umnutzung des Spielplatzes an der Hover Kull in eine Hundewiese in das Arbeitsprogramm für 2022 aufzunehmen. Nach erfolgter Abstimmung mit den zuständigen Behörden wurde das Ergebnis dem Planungsausschuss mitgeteilt. Alle Fraktionen entschieden sich für den Abbau des Spielplatzes und der ökologischen Aufwertung der Fläche. Eine Hundewiese wird es an der Hover Kull nicht geben.

Zu klein, zu laut, zu aufwendig

Da die potentielle Fläche im Biotopkataster NRW geführt wird, wurde der Kreis Viersen um eine Stellungnahme zur Einrichtung einer Hundewiese gebeten. Trotz dessen zustimmenden Haltung, sah die Verwaltung nach näherer Prüfung die Einrichtung einer solchen Hundefreilauffläche aus anderen Gründen kritisch.

Die Fläche von ca. 400 m² sei zu klein, um einen „tatsächlichen Auslauf für Hunde zu bieten.“ Zudem befindet sich unmittelbar angrenzend ein ausgewiesenes, reines Wohngebiet. Die dazugehörige Fläche befindet sich nach Aussage der Stadt Willich in Privatbesitz. Die freie Fläche neben dem Spielplatz ist bereits als reines Wohngebiet festgelegt. Die planerischen Voraussetzungen würden allerdings bestehen. Dieser Planzustand müsse als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden. Bei der Herstellung einer Hundewiese müssten dann die Auswirkungen durch Lärm auf das potentielle reine Wohngebiet betrachtet werden. Auch die bestehende Wohnbebauung liege in einem Abstand, der Beeinträchtigungen der Anwohner nicht ausschließen könne. Die Auswirkungen müssten anhand eines Lärmgutachtens ermittelt werden. Je nach Ergebnis wäre die Nutzung unter Umständen nur mit erheblichen Einschränkungen, wie zum Beispiel feste Nutzungszeiten, möglich. Aufgrund der derzeit geltenden Ausweisung als Spielplatz müsste auch noch der Bebauungsplan geändert werden.

Zusammengefasst: Aufgrund der potentiellen Beeinträchtigungen der Anwohner sowie des unverhältnismäßig hohen finanziellen und personellen Aufwandes für die Änderung des Bebauungsplanes und die Erstellung von Artenschutz- und Lärmgutachten, schlug die Verwaltung einen Abbau des Spielplatzes und eine ökologische Aufwertung und Integration der Fläche in das vorhandene Biotop vor, was ohne Änderung des Planungsrechts möglich ist. Das könnte beispielsweise durch die Anpflanzung von Obstbäumen erfolgen. Diesem Vorschlag folgten alle Fraktionen.

Warum nicht gleich so?

Die Informationen und Argumente der Verwaltung sind schlüssig und nachvollziehbar, sodass auch meine Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen konnte. Allerdings frage ich mich, warum die Verwaltung diese Informationen nicht bereits in ihrer ersten Stellungnahme in 2021 der Politik mitgeteilt hat. Die geografische Lage des Spielplatzes hat sich seitdem ja nicht verändert, genauso wenig wie die umliegenden Wohngebiete. Für die Hundebesitzer, die 2020 mit dem Wunsch nach einer Hundewiese an mich herantraten, ist es sehr schade, dass dieses Projekt dort nicht umsetzbar war. Ich werde mit den Initiatoren Kontakt aufnehmen. Vielleicht gibt es doch noch eine Lösung an anderer Stelle.

Spielplatz sollte bereits seit 2013 zurückgebaut werden

Bereits 2013 beschloss der Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Verwaltung, den Spielplatz an der Hover Kull bis zum Jahr 2018 zurückzubauen. Dafür wird der Spielplatz Herzogweg deutlich aufgewertet. Für diese Entscheidung gab es gleich mehrere Gründe. Vandalismus, geringe Nutzungsfrequenz und schließlich eine deutliche Überschneidung der Versorgungsradien mit Spieplätzen innerhalb des Wohnquartiers. Eine stichprobenartige Überprüfung bestätigte die geringe Nutzungsfrequenz.