August-Peters-Straße in Schiefbahn wird umbenannt

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Bereits im Dezember 2023 hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass Umbenennungen grundsätzlich möglich sind. Voraussetzung ist, dass sich neue Erkenntnisse über die historische Person ergeben, nach der der Stadtrat eine Straße benannt hat. Nach den Kriterien des Deutschen Städtetages sollte keine Straße nach Personen benannt werden, die aktiv bei menschenverachtenden Taten, wie zum Beispiel sexueller Gewalt, mitgewirkt haben. In anderen Kommunen gab es ähnliche Entscheidungen. So hat der Rat in Baesweiler bereits im Dezember 2023 beschlossen, die dortige August-Peters-Straße umzubenennen. Auch die Stadt Nettetal kündigte im Dezember 2023 die Umbenennung an.

Straßenumbenennung ist richtige Entscheidung

Ich glaube, dass diese Entscheidung richtig ist. Denn die Benennung einer Straße nach einer verdienten Persönlichkeit ist für diese eine große Ehre. Weil im vorliegenden Fall, wie das Bistum selbst erklärt, ein hinreichender Tatverdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber Minderjährigen und Schutzbefohlenen besteht, können wir keine Straße nach einer solchen Persönlichkeit benennen. Deshalb schlug ich meiner Fraktion vor, einen Antrag auf Umbenennung der August-Peters-Straße zu stellen. Schiefbahn und die Stadt Willich haben viele herausragende Persönlichkeiten, die eine Straßenbenennung nach ihnen verdient hätten. Ein mutmaßlicher Missbrauchstäter gehört nicht dazu.

Als Ihr politischer Ansprechpartner in Willich halte ich Sie auch weiterhin auf dem Laufenden über die Entwicklungen in unserer Stadt.


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