In Willich steht eine Debatte um Elternbeiträge an, die viele Familien direkt treffen würde. Die Stadtverwaltung, deren Chef der Bürgermeister ist, hat Vorschläge vorgelegt, nach denen Eltern künftig mehr für Kita, OGS und 8-1-Betreuung zahlen sollen. Im Kern geht es um zwei Punkte:
Zum einen sollen für Geschwisterkinder wieder Beiträge fällig werden. Zum anderen soll im Kita-Bereich die bisherige Begrenzung der jährlichen Beitragssteigerung von 2 auf 3 Prozent angehoben werden. Die Verwaltung nennt dafür als Zielgröße 500.000 Euro an Mehreinnahmen durch eine Reduzierung der Geschwisterkindbefreiung und weitere 100.000 Euro durch die 3-Prozent-Dynamisierung.
Formal ausgelöst wurde die Debatte durch einen CDU-Antrag, die Satzungen zu den Elternbeiträgen zu überprüfen. Zudem hatte Stadtrat die Verwaltung allgemein damit beauftragt, konkrete Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung auszuarbeiten. Einer dieser Vorschläge ist die Erhöhung der Elternbeiträge.
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Bislang gilt in Willich: Wer mehrere Kinder gleichzeitig in Betreuung hat, zahlt nur für ein Kind. Für alle Geschwisterkinder besteht eine Beitragsbefreiung. Die Verwaltung schreibt selbst, dass die Stadt dadurch jedes Jahr auf Einnahmen von rund 1,7 Millionen Euro verzichtet. Gleichzeitig wird in Willich im Kita-Jahr 2025/2026 nur für rund 24 Prozent aller Kita-Kinder überhaupt noch ein Elternbeitrag erhoben. Der Rest ist im beitragsfreien Jahr, Geschwisterkind oder unter der relevanten Einkommensgrenze, welche aufgrund diverser SPD-Anträge (Niederschrift der Ratssitzung vom 20.12.2022, Seite 14 von 39) in den vergangenen Jahren immer weiter angehoben worden ist. Bei OGS und 8-1-Betreuung liegt der Anteil bei rund 40 Prozent. Auch die inzwischen immerhin gerechteren OGS-Beiträge gehen auf einen Antrag der Willicher SPD zurück.
Mit anderen Worten: Die Stadt hat sich bisher bewusst dafür entschieden, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. Genau an dieser Stelle soll jetzt angesetzt werden.
Welche Varianten die Verwaltung vorschlägt
Für den Bereich Kita und Kindertagespflege gibt es drei Varianten:
- Variante I a): keine Geschwisterbeiträge, aber Anhebung der Dynamisierung auf 3 Prozent ab 2027
- Variante I b): wie I a), zusätzlich 25 Prozent Geschwisterbeitrag für das zweite Kind
- Variante I c): wie I a), zusätzlich 20 Prozent Geschwisterbeitrag für das zweite Kind
Für OGS und 8-1-Betreuung gibt es ebenfalls drei Varianten:
- Variante II a): nur redaktionelle Änderungen, keine Geschwisterbeiträge
- Variante II b): 40 Prozent Geschwisterbeitrag für das zweite Kind
- Variante II c): 30 Prozent Geschwisterbeitrag für das zweite Kind
Der entscheidende Punkt ist: Im Kita-Bereich enthält sogar die vermeintlich mildeste Variante I a) schon eine zusätzliche Belastung, weil die jährliche Steigerung von 2 auf 3 Prozent erhöht werden soll. Eine echte Null-Variante gibt es dort also gar nicht.
Wie teuer könnte das für Familien werden?
Die Verwaltung schlägt nicht vor, den Geschwisterbonus komplett abzuschaffen. Vorgesehen ist vielmehr, dass für das zweite Kind künftig ein anteiliger Beitrag gezahlt werden müsste. Im Kita-Bereich wären je nach Variante 20 oder 25 Prozent des regulären Beitrags fällig. Im Bereich OGS und 8-1-Betreuung wären es 30 oder 40 Prozent. Weitere Kinder blieben beitragsfrei. Gleichzeitig soll im Kita-Bereich die bisherige jährliche Beitragssteigerung von 2 auf 3 Prozent erhöht werden.
Wichtig ist dabei: Die Höhe der Belastung hängt stark vom Einkommen, vom Alter des Kindes, vom Betreuungsumfang und von der jeweiligen Satzungsvariante ab. Die folgenden Beispiele sind keine Durchschnittswerte für alle Familien, sondern konkrete Rechenbeispiele aus unterschiedlichen Einkommensstufen. Sie zeigen, wie stark die zusätzliche Belastung je nach Einkommen, Betreuungsumfang, Alter des Kindes und Satzungsvariante ausfallen könnte.
Rechenbeispiel 1: zweites Kita-Kind, über 2 Jahre, 45 Stunden, höchste Einkommensstufe
Bei einem Haushaltseinkommen ab 144.000 Euro jährlich läge der reguläre Monatsbeitrag in Variante I b) ab dem 1. Januar 2027 bei 690,00 Euro. Für das zweite Kind wären davon 25 Prozent zu zahlen, also 172,50 Euro im Monat. Ab dem 1. August 2027 steigt der reguläre Beitrag auf 710,70 Euro. Der Geschwisterbeitrag läge dann bei 177,68 Euro im Monat. Im Kalenderjahr 2027 ergäbe sich daraus eine zusätzliche Belastung von 2.095,90 Euro.
In der Variante I c) mit 20 Prozent Geschwisterbeitrag wären es im selben Fall 138,00 Euro pro Monat ab Januar 2027 und 142,14 Euro pro Monat ab August 2027. Im Kalenderjahr 2027 ergäbe das eine zusätzliche Belastung von 1.676,70 Euro.
Rechenbeispiel 2: zweites Kita-Kind, unter 2 Jahre, 45 Stunden, höchste Einkommensstufe
Noch teurer wird es bei einem Kind unter zwei Jahren. In Variante I b) liegt der reguläre Monatsbeitrag in der höchsten Einkommensstufe ab dem 1. Januar 2027 bei 828,00 Euro. 25 Prozent davon wären 207,00 Euro pro Monat für das zweite Kind. Ab dem 1. August 2027 steigt der reguläre Beitrag auf 852,84 Euro. Der Geschwisterbeitrag läge dann bei 213,21 Euro pro Monat. Im Kalenderjahr 2027 würde sich die zusätzliche Belastung auf 2.515,05 Euro summieren.
In Variante I c) mit 20 Prozent Geschwisterbeitrag wären es 165,60 Euro pro Monat ab Januar 2027 und 170,57 Euro pro Monat ab August 2027. Im Kalenderjahr 2027 ergäbe das eine zusätzliche Belastung von 2.012,05 Euro.
Rechenbeispiel 3: zweites Kita-Kind, über 2 Jahre, 45 Stunden, mittlere Einkommensstufe
Auch Familien in mittleren Einkommensstufen wären zusätzlich belastet. Nehmen wir als Beispiel einen Haushalt mit einem maßgeblichen Jahreseinkommen von über 90.000 Euro bis 96.000 Euro. In Variante I b) liegt der reguläre Monatsbeitrag für ein Kita-Kind über 2 Jahre mit 45 Stunden Betreuung ab dem 1. Januar 2027 bei 405,42 Euro. Für das zweite Kind wären davon 25 Prozent zu zahlen, also 101,36 Euro pro Monat. Ab dem 1. August 2027 steigt der reguläre Beitrag auf 417,58 Euro. Der Geschwisterbeitrag läge dann bei 104,40 Euro pro Monat. Im Kalenderjahr 2027 ergäbe sich daraus eine zusätzliche Belastung von 1.231,46 Euro.
In der Variante I c) mit 20 Prozent Geschwisterbeitrag wären es im selben Fall 81,08 Euro pro Monat ab Januar 2027 und 83,52 Euro pro Monat ab August 2027. Im Kalenderjahr 2027 ergäbe das eine zusätzliche Belastung von 985,17 Euro.
Rechenbeispiel 4: zweites Kind in 8-1-Betreuung, höchste Einkommensstufe
In der 8-1-Betreuung liegt der reguläre Monatsbeitrag in der höchsten Einkommensstufe ab 78.000,01 Euro bei 90,18 Euro. In Variante II b) wären bei einem Geschwisterbeitrag von 40 Prozent für das zweite Kind 36,07 Euro pro Monat fällig, in Variante II c) bei 30 Prozent 27,05 Euro pro Monat. Im Jahr wären das 432,84 Euro beziehungsweise 324,60 Euro zusätzliche Belastung.
Rechenbeispiel 5: zweites OGS-Kind, erste beitragspflichtige Einkommensstufe
Auch im OGS-Bereich würden nicht nur hohe Einkommen betroffen. In der ersten beitragspflichtigen Einkommensstufe ab 44.000,01 Euro bis 50.000 Euro beträgt der reguläre Monatsbeitrag 59,71 Euro. Bei einem Geschwisterbeitrag von 40 Prozent wären für das zweite Kind 23,88 Euro pro Monat zu zahlen. Bei 30 Prozent wären es 17,91 Euro pro Monat. Auf ein Jahr gerechnet sind das 286,56 Euro beziehungsweise 214,92 Euro zusätzliche Belastung.
Unterm Strich
Für betroffene Familien geht es also nicht um ein paar Euro. Je nach Betreuungsform, Alter des Kindes, Einkommenshöhe und Satzungsvariante kann die zusätzliche Belastung schnell deutlich über 1.000 Euro im Jahr liegen. Im ungünstigsten Fall wären sogar mehr als 2.500 Euro pro Jahr zusätzlich zu zahlen. Genau deshalb ist diese Debatte für viele Familien in Willich so brisant.
Was heißt das konkret für Familien?
Im Alltag klingen „20 Prozent“ oder „25 Prozent“ erstmal technisch. In Euro übersetzt sieht das ganz anders aus. Für eine Familie mit zwei betreuten Kindern kann das schnell vierstellige Mehrkosten pro Jahr bedeuten. Und diese Mehrbelastung kommt nicht irgendwo anonym im System an, sondern direkt auf dem Konto der Eltern.
Besonders problematisch ist das, weil die Verwaltung an einer sehr sensiblen Stelle spart. Wer mehrere Kinder hat, muss ohnehin mehr organisieren, mehr koordinieren und mehr bezahlen. Genau diese Familien würden künftig stärker zur Kasse gebeten.
Warum wir als SPD diese Pläne für falsch halten
Die SPD Willich hat sich bereits Anfang April in einer Pressemitteilung ausführlich geäußert. Aus unserer Sicht gibt es zwei Probleme. Das erste Problem ist die politische Priorität. Natürlich kann man bei Familien schnell viel Geld holen. Genau deshalb nennt die Verwaltung hier auch ein mögliches Mehraufkommen von rund 500.000 Euro pro Jahr allein durch die Reduzierung der Geschwisterkindbefreiung. Aber dass sich auf diesem Weg schnell Geld einsammeln lässt, macht ihn noch lange nicht richtig.
Das zweite Problem ist die Lebenswirklichkeit vieler Eltern. Der Jugendamtselternbeirat der Stadt Willich hat in seiner Stellungnahme sehr klar geschrieben, dass Familien schon jetzt durch Unsicherheiten, Einschränkungen und Ausfälle in der Betreuung belastet sind. Der JAEB lehnt deshalb sowohl neue Geschwisterbeiträge als auch die Anhebung der Dynamisierung von 2 auf 3 Prozent ausdrücklich ab. Solange die Betreuung nicht spürbar und nachhaltig stabilisiert ist, sollte es aus Sicht des Elternbeirats beim 2-Prozent-Deckel bleiben.
Für uns ist klar: wer Betreuung nicht immer verlässlich gewährleisten kann, sollte Eltern nicht gleichzeitig finanziell zusätzlich belasten.
Was die SPD stattdessen vorschlägt
Die SPD Willich lehnt neue Geschwisterbeiträge sowie die Erhöhung der Kita-Dynamisierung von 2 auf 3 Prozent ab. Statt Familien stärker zu belasten, wollen wir zuerst bei verzichtbaren Ausgaben sparen. Dafür hat die SPD eigene Vorschläge zum Haushalt 2026 vorgelegt. Vorgesehen sind unter anderem Einsparungen bei Blumenampeln, Innenbegrünung, Tourismusauftritten, Veranstaltungen, Stadtmanagement-Formaten und weiteren freiwilligen Ausgaben. Nach dem SPD-Antrag würde das den Haushalt ab 2027 dauerhaft um mindestens 104.850 Euro bis zu 114.850 Euro pro Jahr entlasten. Bereits für 2026 ist eine Verbesserung von 57.425 Euro vorgesehen.
Unsere Haltung ist deshalb klar: Gespart werden muss zuerst beim Überflüssigen und nicht bei Eltern und Kindern.
Fazit
Die Debatte in Willich ist keine rein technische Satzungsfrage. Es geht um eine grundsätzliche politische Entscheidung: Soll der städtische Haushalt auch dadurch stabilisiert werden, dass Eltern mit mehreren Kindern mehr zahlen?
Die Verwaltung, dessen Chef Bürgermeister Christian Pakusch ist, hat diese Möglichkeit jetzt sehr konkret auf den Tisch gelegt. Die Zahlen zeigen, dass die Mehrbelastung im schlimmsten Fall erheblich sein kann. Je nach Betreuungsform und Alter des Kindes reden wir nicht über Kleingeld, sondern über mehrere hundert Euro im Monat und über deutlich mehr als 1.000 oder sogar 2.000 Euro im Jahr.
Wir halten das für den falschen Weg. Wer sparen will, sollte zuerst beim Überflüssigen ansetzen und nicht bei Eltern und Kindern.
Transparenz-Hinweis / Quellen
Grundlage dieses Beitrags sind die öffentliche Sitzungsvorlage 26/131 der Stadt Willich, der CDU-Antrag zur Überprüfung der Satzungen, die Entwürfe der neuen Satzungen für Kita/Kindertagespflege sowie OGS/8-1-Betreuung und die Stellungnahme des Jugendamtselternbeirats. Die entsprechenden Dokumente sind über das Ratsinformationssystem der Stadt Willich abrufbar.
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