Die geplante E-Scooter-Haftung ist kein fernes Berliner Spezialthema für Rechtswissenschaftler, sondern eine Frage der Verkehrssicherheit und der Fairness im Alltag. Denn die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen ist auch im Kreis Viersen deutlich gestiegen.
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Toggle62 Unfälle in einem Jahr sind kein Nebenschauplatz mehr
62 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen im Kreis Viersen in nur einem Jahr. Im Vorjahr waren es noch 39. Schon diese Entwicklung zeigt, dass wir längst nicht mehr über ein Randthema sprechen. E-Scooter gehören inzwischen auch im Kreis Viersen zum Straßenbild. Für viele sind sie praktisch, gerade auf kurzen Strecken. Wer vom Bahnhof in die Innenstadt will oder schnell einen kurzen Weg zurücklegen möchte, sieht darin eine flexible Ergänzung zum Auto, zum Fahrrad oder zum Fußweg.
Aber mit der wachsenden Nutzung wächst eben auch das Risiko. Und wo Risiken wachsen, müssen die Regeln Schritt halten. Genau deshalb ist die vom Bund geplante Verschärfung der Haftung aus meiner Sicht richtig. Sie ist kein Angriff auf moderne Mobilität, sondern eine überfällige Reaktion auf eine Realität, die sich verändert hat.
Der Blick in die Verkehrsunfallbilanz 2025 des Kreises Viersen macht das deutlich: Die Zahl der Leichtverletzten bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen stieg von 33 auf 49. Die Zahl der verunglückten E-Scooter-Führenden kletterte laut Statistik von 37 auf 51. Drei dieser Unfälle ereigneten sich unter Alkoholeinfluss, fünf unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel. Zwar sank die Zahl der Schwerverletzten von vier auf zwei. Wer daraus aber Entwarnung ableiten will, verkennt die Gesamtentwicklung. Denn der Trend zeigt klar nach oben.
Warum das Thema gerade jetzt relevant ist
Viele Gesetzesänderungen wirken auf den ersten Blick trocken. Diese gehört nicht dazu. Denn sie betrifft eine ganz einfache Frage: Was passiert, wenn ein Mensch durch einen E-Scooter geschädigt wird und seinen Schaden ersetzt bekommen möchte?
Genau hier lag bislang ein Problem. Die Verbreitung von E-Scootern ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Parallel dazu sind auch die Unfallzahlen auf Bundesebene kräftig nach oben gegangen. Das ist keine theoretische Entwicklung, sondern eine sehr konkrete. Wer sich die Zahlen aus dem Kreis Viersen ansieht, erkennt, dass sich dieser Trend auch lokal widerspiegelt.
Für Kommunalpolitik ist das relevant, weil Verkehrssicherheit nicht abstrakt stattfindet. Sie entscheidet sich im echten Straßenraum. Auf Gehwegen, an Kreuzungen, in Wohngebieten, rund um Bahnhöfe, an Schulwegen und in Innenstädten. Dort erleben Bürgerinnen und Bürger ganz unmittelbar, ob Regeln funktionieren oder ob sie im Ernstfall im Unklaren darüber bleiben, wer eigentlich verantwortlich ist.
Warum Geschädigte bislang oft im Nachteil waren
Nach bisherigem Recht gelten für E-Scooter nicht dieselben strengen Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Das klingt zunächst technisch, hat aber im Alltag spürbare Folgen.
Bislang sind E-Scooter wegen ihrer vergleichsweise geringen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern von der verschuldensunabhängigen Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz ausgenommen. Für Geschädigte bedeutet das oft: Sie müssen nicht nur ihren Schaden nachweisen, sondern zusätzlich auch das Verschulden des Fahrers darlegen und beweisen.
Genau das ist in der Praxis häufig schwierig. Wer einen Schaden erleidet, weiß oft gar nicht, wer den Roller konkret gefahren hat. In manchen Fällen ist unklar, wer ein Fahrzeug abgestellt hat oder wer in einer bestimmten Situation verantwortlich war. Das führt dazu, dass Ansprüche rechtlich zwar theoretisch bestehen können, praktisch aber an Beweisproblemen scheitern.
Das ist der eigentliche Kern der Debatte. Es geht nicht darum, E-Scooter grundsätzlich schlechtzureden. Es geht darum, dass Menschen, die zu Schaden kommen, nicht an einer Rechtslage scheitern sollten, die mit der heutigen Verkehrswirklichkeit nicht mehr richtig mithält.
Was der Bund nun ändern will
Der Gesetzentwurf des Bundes setzt genau an dieser Stelle an. Künftig sollen für Elektrokleinstfahrzeuge die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach § 7 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerhaftung aus vermutetem Verschulden nach § 18 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz gelten.
In normaler Sprache heißt das: Geschädigte sollen es künftig deutlich leichter haben, Schadensersatz durchzusetzen. Der Halter eines E-Scooters soll künftig schon für die Gefahren haften, die vom Betrieb des Fahrzeugs ausgehen, auch wenn ihm persönlich kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Zugleich soll für Fahrerinnen und Fahrer gelten, dass ein Verschulden vermutet wird, wenn sie sich nicht entlasten können.
Damit würden E-Scooter haftungsrechtlich deutlich näher an andere Kraftfahrzeuge heranrücken. Das halte ich für sachgerecht. Denn auch wenn ein E-Scooter kleiner und langsamer ist als ein Auto, kann er selbstverständlich Schäden verursachen und Menschen verletzen. Wer das bestreitet, ignoriert die Praxis.
Warum die Reform aus kommunalpolitischer Sicht sinnvoll ist
Aus kommunaler Sicht ist die Stoßrichtung der Reform richtig. Städte und Gemeinden haben ein nachvollziehbares Interesse daran, dass Verantwortung im öffentlichen Raum klar zugeordnet werden kann. Das gilt gerade dann, wenn neue Mobilitätsformen stärker genutzt werden und sich damit auch neue Konflikte im Straßenverkehr verstärken.
Dabei geht es nicht nur um die Interessen der Nutzer von E-Scootern, sondern auch um diejenigen, die besonders auf einen geordneten und sicheren Verkehrsraum angewiesen sind. Ältere Menschen, Kinder oder Menschen mit Einschränkungen erleben Unsicherheit im Straßenverkehr oft viel direkter als andere. Wer selbst nicht so schnell ausweichen kann oder auf klare Wegeführungen angewiesen ist, spürt Veränderungen im Straßenraum besonders stark.
Deshalb ist die Reform im Kern eine Fairnessfrage. Wer ein Fahrzeug in den öffentlichen Raum bringt oder von dessen Nutzung profitiert, soll auch stärker für die Risiken einstehen. Das ist kein ideologischer Ansatz, sondern im Grunde gesunder Menschenverstand.
Was die lokale Statistik zeigt und was sie gerade nicht zeigt
Wichtig ist mir dabei eine saubere Einordnung. Die Zahlen aus dem Kreis Viersen zeigen eindeutig, dass das Thema längst mehr ist als eine abstrakte Debatte aus Berlin. Die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen ist deutlich gestiegen. Auch die Zahl der Verletzten nahm zu. Das allein reicht bereits aus, um die Entwicklung ernst zu nehmen.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der oft unterschätzt wird: die Frage des Versicherungsschutzes. Die Kreispolizeibehörde Viersen hat Ende März mitgeteilt, dass allein in den ersten 30 Tagen des neuen Versicherungsjahres 59 Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern, Kleinkrafträdern und Mofas im Kreis Viersen gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen haben. Das zeigt, dass es vor Ort nicht nur um Unfallzahlen geht, sondern auch ganz praktisch um Verantwortung, Nachvollziehbarkeit und die Absicherung von Schäden.
Trotzdem sollte man auch an dieser Stelle nicht mehr behaupten, als die Daten hergeben. Die Polizeimeldung nennt eine gemeinsame Zahl für E-Scooter, Kleinkrafträder und Mofas. Sie belegt also nicht, wie groß der Anteil der E-Scooter an diesen 59 Verstößen genau war. Genauso wenig belegt die lokale Unfallstatistik im Detail, wie viele Unfälle konkret auf falsch abgestellte Scooter oder auf Sharing-Anbieter zurückgehen. Genau diese Differenzierung ist wichtig, wenn man seriös argumentieren will.
Bundesweit verweist der Gesetzentwurf ausdrücklich auf Probleme bei der Identifizierung Verantwortlicher und auf Beweisschwierigkeiten, gerade bei bestimmten Nutzungsmodellen. Daraus darf man aber nicht einfach ungeprüft ableiten, dass dieselbe Konstellation im Kreis Viersen bereits statistisch in gleicher Weise nachgewiesen wäre. Kommunalpolitik gewinnt nicht an Glaubwürdigkeit, wenn sie jede bundesweite Problembeschreibung eins zu eins auf die lokale Ebene überträgt. Sie gewinnt an Glaubwürdigkeit, wenn sie sauber zwischen belegt, naheliegend und bloß behauptet unterscheidet.
Bessere Haftung ersetzt keine bessere Verkehrspolitik
So sinnvoll die geplante Reform ist, man sollte sich dennoch nichts vormachen. Ein neues Haftungsrecht allein macht Straßen nicht sicherer. Gute Verkehrspolitik besteht immer aus mehreren Bausteinen. Dazu gehören vernünftige Regeln, Kontrollen, Aufklärung und eine Infrastruktur, die Risiken möglichst reduziert statt sie noch zu verschärfen.
Auch die Unfallbilanz des Kreises Viersen zeigt, dass klassische Ursachen wie Abbiegefehler, Vorfahrtsverstöße, Alkohol und andere berauschende Mittel weiterhin eine erhebliche Rolle spielen. Wer ernsthaft über Verkehrssicherheit sprechen will, darf deshalb weder in blinden Aktionismus noch in bequeme Verharmlosung verfallen.
Richtig ist ein nüchterner Blick: E-Scooter sind weder der Untergang des Straßenverkehrs noch ein harmloses Spielzeug. Sie sind ein Verkehrsmittel mit Vorteilen, aber eben auch mit Risiken. Und wo Risiken real sind, muss Verantwortung klar geregelt sein.
Fazit
Die geplante Verschärfung der Haftung bei E-Scooter-Unfällen ist aus meiner Sicht richtig und überfällig. Nicht, weil E-Scooter das größte Verkehrsproblem im Kreis Viersen wären. Das sind sie nicht. Aber sie sind eben auch kein Nebenschauplatz mehr.
62 Unfälle in einem Jahr, steigende Zahlen bei den Verletzten und eine Rechtslage, die Geschädigten die Durchsetzung ihrer Ansprüche bislang oft unnötig schwer gemacht hat, sprechen eine klare Sprache. Wer moderne Mobilität dauerhaft akzeptiert sehen will, muss dafür sorgen, dass ihre Regeln als fair empfunden werden. Genau darum geht es hier.
Neue Mobilität braucht nicht weniger Verantwortung, sondern mehr Klarheit. Und genau deshalb ist die Reform sinnvoll.
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