Der Kreis Viersen fördert den Kauf von Photovoltaik-Anlagen und Balkonkraftwerken. Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und Förderhöhe habe ich für Sie hier zusammengestellt.
Update: Der Kreis Viersen hat am 25.10.2023 den Starttermin für die Antragstellung veröffentlicht. Alle Infos dazu finden Sie hier:
Für Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises Viersen, die ihre Energiekosten durch Sonnenenergie reduzieren möchten, steht bald eine finanzielle Förderung zur Verfügung. Die Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Balkonkraftwerken haben wir am 15.08.2023 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft auf den Weg gebracht. Die Einführung dieser neuen Förderung muss nun noch vom Kreistag am 07.09.2023 verabschiedet werden.
Inhaltsverzeichnis
- Wie hoch ist die Fördersumme?
- Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
- Wo kann der Förderantrag gestellt werden?
- Darf die Förderung beansprucht werden, wenn bereits eine städtische Förderung genutzt wurde?
- Wie viel kann durch die Förderung gespart werden?
- Warum sich ein Balkonkraftwerk lohnt
Seit Januar dieses Jahres verfolgt der Kreis Viersen ein Klimaschutzkonzept, das darauf abzielt, seinen lokalen Beitrag zur Erreichung des angestrebten 1,5-Grad-Celsius-Ziels des Pariser Klimaabkommens zu leisten. Dies beinhaltet die Einsparung von 5,5 Tonnen des klimaschädlichen Gases CO2 pro Jahr. Ein wichtiger Bestandteil dieses Konzepts ist das erwähnte Förderprogramm.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die vom Umweltausschuss vorgeschlagenen Fördermittel sind niedriger als der Vorschlag der Kreisverwaltung. Ursprünglich hatte die Verwaltung geplant, eine Summe von einer halben Million Euro für Förderungen bereitzustellen. Jedoch haben wir diese Summe aufgrund der angespannten Haushaltslage auf 150.000 Euro reduziert. Die jeweilige Förderhöhe hängt von der vorzunehmenden Maßnahme ab:
Solarthermie: Für Anlagen zur Erwärmung von Wasser steht ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Wenn die Solarthermie-Anlage zusätzlich zur Wassererwärmung auch die Heizung unterstützt, erhöht sich dieser Betrag auf 1.000 Euro.
Photovoltaik-Anlagen: Diese Anlagen erzeugen elektrische Energie durch die Nutzung von Sonnenlicht. Die maximale Förderung für auf Dächern installierte Anlagen beträgt insgesamt 1.000 Euro. Dabei werden 200 Euro pro Kilowattpeak gewährt.
Balkonkraftwerke: Die Steckersolaranlagen erhalten grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 200 Euro für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 600 Watt. Ab Januar nächsten Jahres werden auch 800-Watt-Anlagen gefördert.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz im Kreis Viersen sind berechtigt, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt sowohl für Eigenheimbesitzer, Wohnungseigentümer als auch für Mieter von Wohnungen, die im Rahmen des Förderprogramms Balkonkraftwerke aufweisen. Damit haben auch Mieter die Möglichkeit, die Förderung in Anspruch zu nehmen und Energie zu sparen. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass diese Förderung ausschließlich für Bestandsgebäude gilt und nicht für Neubauten.
Wo kann der Förderantrag gestellt werden?
Die Anträge für die Förderung müssen bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Derzeit ist dies noch nicht möglich. Sobald der Startpunkt für die Antragsstellung festgelegt ist, werde ich diesen Blog-Artikel aktualisieren. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich online für die Förderung zu bewerben. Aber auch die schriftliche Antragstellung soll möglich sein.
Darf die Förderung beansprucht werden, wenn bereits eine städtische Förderung genutzt wurde?
Diese Frage habe ich mir auch gestellt, da wir in Willich vor Kurzem das bereits zweite Förderprogramm für Photovoltaik und Balkonkraftwerke beschlossen haben. Deshalb fragte ich als Sachkundiger Bürger in der Umweltausschusssitzung bei der Verwaltung nach. Die Verwaltung erklärte, dass die Förderung des Kreises Viersen nur beansprucht werden kann, wenn noch keine Förderung aus der Kommune in Anspruch genommen wurde.
Wie viel kann durch die Förderung gespart werden?
Im Kreis Viersen sind rund 75.000 Ein- und Zweifamilienhäuser im Bestand vorhanden. Davon verfügen bereits etwa 10.000 über installierte oder geplante Photovoltaik-Anlagen. Etwa drei Viertel dieser Anlagen befinden sich in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Trotzdem wurden bislang nur knapp zehn Prozent der potenziell nutzbaren Solarflächen von Privathaushalten ausgeschöpft.
Die Anzahl der geförderten Anlagen wird von der Anzahl der Förderanträge abhängen. Falls vermehrt Förderanträge für Balkonkraftwerke eingehen, könnten insgesamt mehr Haushalte unterstützt werden, da die Förderungssumme geringer ist. Bei vielen Anträgen für Dachflächenanlagen könnte die Anzahl der geförderten Haushalte niedriger sein, da diese in der Regel teurer sind. Allerdings wird pro Förderantrag mehr grüner Strom erzeugt.
Bei einer Dachanlage im Wert von 15.000 Euro wird eine Förderung von 1.000 Euro gewährt. Laut Kreisverwaltung sollen sich ungefähr 1.000 Euro jährliche Einsparungen durch die Reduzierung der Stromkosten und die Einspeisevergütung ergeben. Außerdem könnten etwa 1.300 Euro an Klimakosten eingespart werden, da weniger Strom benötigt wird.
Warum sich ein Balkonkraftwerk lohnt
In einer Welt, die zunehmend auf erneuerbare Energien setzt, gewinnt die Nutzung von Solarstrom immer mehr an Bedeutung. Eine praktische und kostengünstige Möglichkeit, von dieser Entwicklung zu profitieren, ist die Installation eines Balkonkraftwerks. Aber warum lohnt es sich, in ein solches System zu investieren?
Kostengünstige Stromerzeugung: Mit einem Balkonkraftwerk können Sie Ihren eigenen sauberen Strom erzeugen und dadurch Ihre Energiekosten erheblich senken. Sie produzieren den Strom, den Sie benötigen, direkt vor Ort und reduzieren Ihre Abhängigkeit von teuren Stromlieferanten.
Umweltfreundlich: Die Nutzung von Solarenergie ist eine umweltfreundliche Option, die zur Reduzierung Ihrer CO2-Emissionen beiträgt. Sie leisten Ihren Beitrag zum Klimaschutz und helfen dabei, erneuerbare Energien zu fördern.
Geringer Platzbedarf: Balkonkraftwerke benötigen nur wenig Platz und sind daher auch in städtischen Umgebungen leicht zu installieren. Selbst auf kleinen Balkonen können Sie erhebliche Mengen an sauberem Strom erzeugen.
Nutzen Sie die Förderprogramme: Die Förderprogramme können Ihre Investitionskosten erheblich reduzieren und die Amortisationszeit verkürzen.
Langfristige Investition: Die Lebensdauer von Solaranlagen beträgt in der Regel mehrere Jahrzehnte. Ein Balkonkraftwerk ist somit eine langfristige Investition in Ihre Energieversorgung und eine sichere Möglichkeit, zukünftige Energiekosten zu senken.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich ein Balkonkraftwerk aus finanziellen, ökologischen und langfristigen Gründen lohnt. Es bietet eine nachhaltige Energiequelle, senkt Ihre Stromkosten und trägt zum Umweltschutz bei. Mit Förderungen durch Kreis oder Kommune wird die Investition noch attraktiver. Daher ist ein Balkonkraftwerk eine clevere Wahl für umweltbewusste Verbraucher, die nach einer kostengünstigen und effizienten Möglichkeit suchen, sauberen Strom zu erzeugen!