Die Grundsteuerreform ist kein besonders charmantes Thema – aber betrifft uns alle. Erfahren Sie, wie sich die neuen Hebesätze in Willich auswirken, die wir am 17.12.2024 im Rat der Stadt Willich beschließen mussten. Wer mutmaßt, dass wir mit der Reform das im Haushalt klaffende Defizit von etwa 20 Millionen Euro schließen können oder wollen, liegt falsch. Vielmehr folgen wir mit dem Beschluss Gesetzesvorgaben aus Berlin.
Die bundesweite Grundsteuerreform, die am 01.01.2025 in Kraft tritt, bringt erhebliche Veränderungen für Immobilienbesitzer in Willich mit sich. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das eine Reform der bisherigen Grundsteuerregeln forderte, um Ungerechtigkeiten bei der Bewertung von Grundstücken zu beseitigen. Doch was bedeutet diese Reform konkret für die Stadt Willich? Neue Hebesätze, rechtliche Unsicherheiten und finanzielle Auswirkungen stehen im Fokus.
Inhaltsverzeichnis
ToggleWarum überhaupt eine Grundsteuerreform?
Die Reform wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht das bisherige System der Einheitsbewertung aus den 1960er Jahren für verfassungswidrig erklärte. Es spiegelte nicht mehr die realen Wertverhältnisse wider und führte zu einer ungleichen Steuerbelastung. Ziel der Reform ist es, ein gerechteres, transparenteres und aufkommensneutrales System einzuführen.
Umsetzung der Grundsteuerreform in Willich
In Willich führt die Reform zu neuen Hebesätzen für die Grundsteuer A und B. Die Verwaltung hat Berechnungen durchgeführt, die sicherstellen sollen, dass das Steueraufkommen insgesamt aufkommensneutral bleibt. Für 2025 haben wir deshalb die Hebesätze wie folgt festgesetzt:
• Grundsteuer A: 545 Prozent
Grundsteuer A – 545 % = 170.518,03 Euro (aufkommensneutral für den städtischen Haushalt gemäß Ertrag 2023)
• Grundsteuer B: 556 Prozent
Grundsteuer B – 556 % = 9.929.968,91 Euro (aufkommensneutral für den städtischen Haushalt gemäß Ertrag 2023)
Diese Zahlen basieren auf einer detaillierten Analyse der neuen Grundstückswerte und der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was bedeutet „aufkommensneutral“?
Der Begriff “aufkommensneutral” wird leider häufig falsch interpretiert. Im Kontext der Grundsteuerreform bedeutet er, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuern in einer Kommune – auch in Willich – nach der Reform stabil bleibt. Das heißt, die Stadt wird im Jahr 2025 ähnlich hohe Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie in 2023. 2023 deshalb, weil wir in 2024 eine nur für das Jahr 2024 höhere Grundsteuer beschlossen hatten, um die Haushaltslage in unserer Stadt einigermaßen stabil zu halten.
Das Gesamtsteueraufkommen der Stadt bleibt unverändert, aber individuelle Belastungen können sich ändern.
Die Grundsteuerreform selbst ist also nicht darauf ausgelegt, die Gesamteinnahmen der Kommune zu steigern. Wichtig ist jedoch: Die Aufkommensneutralität bezieht sich ausschließlich auf das Gesamtaufkommen der Stadt und nicht auf die Steuerlast einzelner Eigentümer.
Durch die Neubewertung der Grundstücke können für einzelne Eigentümer deutliche Änderungen entstehen. Wenn der Wert Ihres Grundstücks beispielsweise stark gestiegen ist, könnte Ihre individuelle Grundsteuerbelastung trotz aufkommensneutraler Planung ansteigen. Umgekehrt profitieren Eigentümer von Grundstücken, deren Wert gesunken ist, von einer geringeren Grundsteuer.
Wie berechnet sich die Grundsteuer ab 2025?
Die Grundsteuer, die ab 2025 zu zahlen ist, können Eigentümer anhand des neuen Grundsteuermessbetrags und des beschlossenen Hebesatzes berechnen. In der Stadt Willich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2025 565 Prozent. Um die jährliche Grundsteuer zu ermitteln, multiplizieren Sie den Messbetrag mit diesem Hebesatz. Liegt der Messbetrag beispielsweise bei 83,22 Euro, ergibt sich eine Jahresgrundsteuer von etwa 470,20 Euro (83,22 Euro x 5,65).
Wichtig: Frühere Hebesätze, die vor 2025 galten, sind nicht mehr relevant und sollten für Berechnungen nicht verwendet werden. Der endgültige Betrag wird im Grundsteuerbescheid festgelegt.
Kritik am Landesmodell in Nordrhein-Westfalen
Das von der NRW-Regierung eingeführte Modell, das differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke ermöglicht, wird stark kritisiert. Ein Gutachten des Städtetages NRW bezeichnet es als rechtlich riskant und anfällig für Klagen. Die gesetzliche Grundlage, die eine solche Differenzierung erlaubt, greift tief in die bundesgesetzlichen Regelungen ein und könnte verfassungsrechtlich bedenklich sein.
Die Kritik ist berechtigt: Statt auf komplexe Differenzierungen zu setzen, hätte das Land NRW einfachere Lösungen wie die Anpassung der Steuermesszahlen, wie sie in anderen Bundesländern praktiziert wird, vorsehen können.
Deshalb haben sich im Rat der Stadt Willich alle Fraktionen ausschließlich für die Anwendung eines einheitlichen Grundsteuerhebesatzes ausgesprochen.
Fazit
Die Grundsteuerreform stellt Willich vor Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, ein gerechteres Steuersystem einzuführen. Die neuen Hebesätze sind aufkommensneutral, doch rechtliche Unsicherheiten auf Landesebene bleiben bestehen. Als Ihr Vertreter im Stadtrat setze ich mich dafür ein, dass Willich sowohl rechtssicher als auch bürgernah agiert.
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