Mit der neuen Vergnügungssteuersatzung setzt die Stadt Willich ein klares Zeichen gegen die Ausbreitung von Spielhallen sowie exzessivem Glücksspiel. Höhere Steuersätze und Mindestbeträge sollen die Anzahl der Spielhallen reduzieren und soziale Probleme eindämmen. Zuletzt hatte die Landesregierung die Spielsucht in NRW weiter befeuert.
Glücksspiel und seine Folgen: Ein gesellschaftliches Problem
Glücksspiel mag für viele Menschen eine harmlose Party- oder Freizeitbeschäftigung sein. Doch für andere birgt es große Gefahren. Spielsucht führt häufig zu existenziellen Krisen, die nicht nur die Betroffenen selbst betreffen, sondern auch Familien und Freunde belasten. Besonders in sozial unsicheren Umfeldern sind Spielhallen oft Katalysatoren für Armut und Abhängigkeit. Auch wir in Willich stehen deshalb vor der Herausforderung, den negativen Auswirkungen des Glücksspiels entschieden entgegenzuwirken.
Warum eine neue Vergnügungssteuersatzung notwendig ist
Mit der neuen Vergnügungssteuersatzung haben wir in der Ratssitzung am 17.12.2024 konkrete Maßnahmen beschlossen, um die Verbreitung von Spielhallen einzudämmen. Als SPD liegt unser Fokus klar auf der gesellschaftlichen Verantwortung. Die Einführung höherer Steuersätze und weiterer Regulierungen dient dazu, die Attraktivität für die Betreiber von Spielhallen zu verringern und so langfristig die Anzahl der Standorte zu reduzieren. Nebeneffekt: Der städtische Haushalt wird zunächst durch zusätzliche Einnahmen gestärkt.
Wie die Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage darlegt, sind die Anpassungen der Vergnügungssteuer das Ergebnis einer umfassenden Überprüfung und eines Vergleichs mit Nachbarkommunen. Rechtliche Vorgaben und praktische Erfahrungen aus der bisherigen Steuererhebung spielten ebenfalls eine entscheidende Rolle.
Anpassungen der Vergnügungssteuersatzung im Überblick
Mit der neuen Satzung treten ab 2025 folgende Regelungen in Kraft:
• Einheitlicher Steuersatz für Geldspielgeräte: Der Steuersatz für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit steigt auf 25 Prozent des Einspielergebnisses, unabhängig vom Aufstellort. Bisher galten 20 Prozent für Spielhallen und 18 Prozent für Gaststätten.
• Mindestbeträge für Spielautomaten: Für Spielhallen wird ein Mindestbetrag von 40 Euro pro Gerät eingeführt, an anderen Aufstellorten wie Gaststätten beträgt der Mindestbetrag 20 Euro. Dies soll insbesondere kleinere Aufstellorte stärker in die Verantwortung nehmen.
Spielhallen in Willich: Ein Signal gegen Spielhöllen
Im Rat der Stadt Willich habe ich für die SPD-Fraktion deutlich gemacht, warum wir der neuen Vergnügungssteuersatzung zustimmen. Zwar sind die erwarteten Mehreinnahmen von rund 160.000 Euro ein willkommener Nebeneffekt für den städtischen Haushalt, doch unser Ziel ist ein anderes.
Spielhöllen tragen zur Verfestigung von Armut und Spielsucht bei. Die Erhöhung der Steuersätze und die Einführung von Mindestbeträgen setzen ein klares Signal: Glücksspiel darf nicht auf Kosten der Menschen und ihrer sozialen Sicherheit gehen.
Unser Ziel ist es, Willich weiterhin zu einer lebenswerten Stadt zu machen, in der soziale Probleme nicht durch Glücksspiel und Spielsucht verschärft werden.
Hilfe bei Spielsucht
Wenn aus dem Traum vom großen Gewinn ein persönlicher Albtraum wird, ist schnelle Hilfe entscheidend. Spielsucht kann schwerwiegende Folgen haben – von finanzieller Not und Arbeitsplatzverlust bis hin zu sozialen Isolationen oder gesundheitlichen Problemen. Doch Betroffene und ihre Angehörigen müssen diesen Weg nicht allein gehen.
In Deutschland stehen zahlreiche kostenfreie und anonyme Beratungsangebote zur Verfügung:
Infoline Glücksspielsucht:
• Deutschsprachige Hotline: 0800 0 77 66 11
• Türkischsprachige Hotline: 0800 34 64 762
Die BZgA betreibt im Rahmen einer Kooperation die kostenfreie bundesweite Telefonberatung zur Glücksspielsuchtprävention unter der Rufnummer 0800 – 137 27 00.
Online-Beratungen bieten ebenfalls eine sichere Anlaufstelle:
• Infoline Glücksspielsucht der BZgA
Beide Plattformen bieten Unterstützung, Aufklärung und Informationen – nicht nur für Betroffene, sondern auch für Familien und Freunde, die mitleiden. Zusätzlich lohnt sich der Blick auf regionale Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen, die individuelle Unterstützung bieten. Niemand muss allein bleiben – gemeinsam lassen sich Wege aus der Spielsucht finden.
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