An der Zollstraße entsteht öffentlich geförderter Wohnraum

Baugebiet an der Zollstraße

Zwischen Alt-Willich und Schiefbahn liegt der kleine Willicher „Stadtteil“ Bertz. Dort auf einem bisher unbebauten Grundstück an der Zollstraße wird nun bald dringend benötigter Wohnraum entstehen.

Altlasten verhindern eine Bebauung an der Zollstraße nicht

Zum Haushalt 2023 beauftragten wir als Stadtrat die Verwaltung mit dem Verkauf des Grundstücks, dass sich in städtischem Eigentum befand und bisher als Grünfläche genutzt wurde. Ziel war die Veräußerung an einen Investor zum Bodenrichtwert mit der Auflage, dort öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten. Allerdings gab es zuvor noch einige Fragen zu klären, denn auf dem Grundstück wurde bis Mitte des letzten Jahrhunderts eine Hausmülldeponie betrieben.

Deshalb musste zunächst eine Abfrage beim Kreis Viersen hinsichtlich der Belastungen erfolgen. Anschließend wurde das Grundstück an der Zollstraße in das Altlastenkataster des Kreises Viersen aufgenommen. Bevor die Veräußerung bzw. der Tausch stattfinden konnte, musste zudem eine Bodenuntersuchung auf Kosten der Stadt Willich stattfinden. Denn ein Investor muss natürlich wissen, welche Kosten beim Aushub und bei der Entsorgung auf ihn zukommen. Entsprechend schmälert sich auch der Verkaufspreis.

Wohnraum für sechs Familien

Nun ist dort ein 5-Familienhaus und ein Einfamilienhaus geplant. Das 5-Familienhaus wird über 4 Wohnungen mit 2 Zimmern, Küche, Diele und Badezimmer sowie über eine Wohnung mit 3 Zimmern, Küche, Diele und Bad verfügen. Der Wohnraum wird nach dem 1. Förderweg öffentlich gefördert sein. Das bedeutet, dass Menschen mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) hier wohnen können.

Wer Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat

In Nordrhein-Westfalen wird der Wohnberechtigungsschein ausschließlich erteilt, wenn das Einkommen gemäß § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen zum Stand 1. Januar 2022 die festgelegten Grenzen nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenzen sind wie folgt festgesetzt:

  • Haushalt mit einer Person: 20.420 Euro
  • Haushalt mit zwei Personen: 24.600 Euro
  • Jede weitere Person: zusätzlich 5.660 Euro
  • Für jedes zum Haushalt gehörende Kind: zusätzlich 740 Euro

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