Wir wollen die Nutzung von Photovoltaik und Balkonkraftwerken in der Stadt Willich fördern. Denn so wird ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Zudem sinkt die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und den steigenden Energiekosten. Deshalb haben wir bereits in 2022 rund 130.000 Euro für die Förderung von Photovoltaikanlagen bereitgestellt. Insgesamat wurden inzwischen 186 Anträge eingereicht. Nun stocken wir die Fördermittel noch mal um 100.000 Euro auf.
Im Umweltausschuss am 16.03.2023 haben wir beschlossen, weitere Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro für die Förderung von Photovoltaikanlagen bereitzustellen. Gefördert werden neben Photovoltaikanlagen auch sogenannte Balkonkraftwerke. Somit können nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter Ihren eigenen Strom produzieren.
Konkret werden die Errichtungen von neuen steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) mit einer Leistung von 0,4 kWp bis 0,6 kWp sowie Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 0,601 kWp gefördert. Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer oder Mieter von Wohneinheiten, die in den zur Förderung angestrebten Wohneinheiten bislang noch keine Photovoltaikanlagen betreiben oder betrieben haben.
Hinweis
Entscheidungen über die Gewährung möglicher Fördermittel für das Jahr 2023 können frühestens nach Rechtkraft des Haushalts 2023 (voraussichtlich Anfang April 2023) getroffen werden.
250 Euro für ein Balkonkraftwerk
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Es gelten die folgenden Zuschusshöhen und Förderobergrenzen. Für Anlagen von 0,4 kWp – 0,6 kWp (Balkonanlagen) wird pro Wohneinheit einmalig ein Zuschuss in Höhe von 250 Euro gewährt. Für alle größeren Anlagen wird eine Grundförderung in Höhe von 250 Euro bis zum 1. kWp gewährt. Pro weitere angefangene 0,5 kWp erhöht sich der Zuschuss um 100 Euro bis zu einer Förderobergrenze von 5 kWp, ungeachtet einer höheren Leistung der Anlage. Es wird maximal eine Förderung pro Wohneinheit gewährt. Die Richtlinie der Stadt Willich über die Gewährung von Zuwendungen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet ist hier abrufbar.