Was verdient ein Kommunalpolitiker?

Als ich Anfang der 2010er Jahre sachkundiger Bürger der SPD-Fraktion in Willich wurde, bekam ich ein paar Monate später Post von der Stadtverwaltung. In dem Brief stand, dass ich für das abgelaufene Halbjahr eine Aufwandsentschädigung von ein paar hundert Euro bekomme. Pro Fraktionssitzung und Ausschusssitzung waren es damals ungefähr 30 Euro.

Eine willkommene Überraschung

Ganz ehrlich: Bis dahin wusste ich nicht einmal, dass es für kommunalpolitisches Ehrenamt überhaupt eine finanzielle Anerkennung gibt. Ich war frisch aus dem Abi, später Student, und jobbte nebenbei in einem Lager. Zwei Mal pro Woche ging es morgens um 6 Uhr los, für 6,50 Euro die Stunde. Um diese Uhrzeit standen schon die Lkw an den Toren. Wir haben Pakete entladen, auf Paletten gestapelt, eingeschweißt und für den Weitertransport vorbereitet. Das war kein Bürojob, das war körperlich anstrengend. Umso größer war damals die Überraschung, dass es für ehrenamtliche, kommunalpolitische Arbeit überhaupt eine Entschädigung gibt.

Später, vor der Kommunalwahl 2014, habe ich dann erlebt, wie ernst das Thema manchen plötzlich wurde. Bei der Listenaufstellung für den Rat ging es auf einmal nicht nur um Inhalte, sondern auch um Plätze. Denn wer kein Direktmandat holt, kann nur über die Reserveliste in den Rat. Und wenn Listenplätze zum Machtfaktor werden, merkt man schnell: Für manche ist ein Mandat nicht nur politische Verantwortung, sondern auch sehr persönlich bedeutsam.

2014 kam noch Kleister zum Einsatz.

Ich selbst habe 2014 den Einzug in den Rat verpasst. Auch, weil ich einem älteren Parteimitglied auf dessen Bitte hin einen aussichtsreicheren Platz überlassen habe. Dieses Mitglied zog später tatsächlich über die Liste in den Rat ein, verließ aber 2017 Fraktion und Partei. Das ist ein Punkt, den ich an anderer Stelle im Artikel noch einmal aufgreifen werde, weil er gut zeigt, wie Aufwandsentschädigungen, Parteiregeln und persönliche Entscheidungen manchmal zusammenhängen.

Ehrenamtliche Politik ≠ Beruf

Die Frage „Was verdient ein Kommunalpolitiker?“ habe ich in den vergangenen Jahren jedenfalls immer wieder gehört. Am Infostand, beim Flyerverteilen, manchmal neugierig, manchmal als Vorwurf: „Ihr macht euch doch nur die Taschen voll.“

Ich verstehe, woher dieses Bild kommt. Die große Politik ist ein Beruf und dort wird auch gut verdient. Kommunalpolitik in NRW ist dagegen in den allermeisten Fällen Ehrenamt. Und das Geld, über das wir hier sprechen, ist in der Regel kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung. Sie soll Zeitaufwand, Kosten und Belastungen abfedern, die durch das Ehrenamt entstehen.

In diesem Artikel erkläre ich, wie diese Entschädigungen in NRW funktionieren. Und ich lege meine eigenen Zahlen aus Willich offen. Nicht, weil ich damit angeben will, sondern weil Transparenz die beste Antwort auf schnelle Vorurteile ist.

Erstmal Klartext: Fürs Ehrenamt gibt’s kein Gehalt!

Ein Ratsmitglied bekommt in NRW üblicherweise

  • eine monatliche Pauschale (Aufwandsentschädigung) und
  • je nach Funktion zusätzlich Funktionszulagen oder Sitzungsgelder.

Die Idee dahinter ist simpel: Wer abends in Sitzungen sitzt, Vorlagen liest, Termine wahrnimmt, Fraktionsarbeit macht und Bürgeranfragen bearbeitet, soll nicht auch noch auf allen Kosten sitzen bleiben. Die Rechtsgrundlage ist in NRW die Entschädigungsverordnung (EntschVO).

Wofür bekommt man überhaupt Geld?

Typische Bausteine sind:

Monatliche Aufwandsentschädigung

Das ist die Grundpauschale für die Ratsarbeit. Höhe und Staffelung hängen von Kommune und Funktion ab. Willich fällt in die Gruppe der Kommunen von 40.001 bis 60.000 Einwohnern. In 2026 beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung 473,00 Euro.

Die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder kann als monatliche Pauschale (Vollpauschale) oder als monatliche Teilpauschale zuzüglich eines Sitzungsgeldes gezahlt werden.

Aufwandsentschädigungssätze für Ratsmitglieder nach Einwohnerzahl für das Jahr 2026
GemeindegrößeVollpauschale pro MonatTeilpauschale pro Monat
Bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner259,00 €140,80 €
10.001 bis 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner309,70 €185,80 €
20.001 bis 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner360,40 €236,50 €
30.001 bis 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner416,70 €281,50 €
40.001 bis 60.000 Einwohnerinnen und Einwohner473,00 €349,10 €
60.001 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner512,40 €382,90 €
100.001 bis 150.000 Einwohnerinnen und Einwohner551,80 €427,90 €
150.001 bis 450.000 Einwohnerinnen und Einwohner591,20 €473,00 €
Über 450.000 Einwohnerinnen und Einwohner709,50 €585,60 €
Hinweis: Beträge sind monatliche Pauschalen (Voll- bzw. Teilpauschale) für Ratsmitglieder, gestaffelt nach Gemeindegröße.

Wer nur die monatliche Teilpauschale bekommt, erhält zusätzlich pro Sitzung 28,20 Euro Sitzungsgeld. Dieses Sitzungsgeld kann gezahlt werden für die Teilnahme an:

  • Sitzungen des Rates
  • Sitzungen der Ausschüsse
  • Fraktionssitzungen, wenn sie der Vorbereitung von Ratssitzungen dienen

Zusätzliche Pauschalen für Funktionen

Wer mehr Verantwortung übernimmt und damit auch mehr Arbeit leistet sowie Termine wahrnimmt, bekommt auch mehr. Zum Beispiel

  • Fraktionsvorsitzender
  • Ausschussvorsitzender
  • stellvertretender Vorsitzender
  • oder in weiteren Funktionen, die in der EntschVO geregelt sind.
RolleZusatz zur normalen Rats-AufwandsentschädigungWie hoch?Hinweis
AusschussvorsitzMonatliche Zusatzpauschale1 × Vollpauschale (je nach Einwohnerzahl)Alternativ kann das als Sitzungsgeld gezahlt werden, in gleicher Höhe.
Vertretung Ausschussvorsitz (nur in der Sitzung)Zusatz nur für diese Sitzung1 × Sitzungsgeld (je nach Einwohnerzahl)Gilt, wenn jemand die Sitzungsleitung übernimmt, weil der Vorsitz verhindert ist.
FraktionsvorsitzMonatliche Zusatzpauschale2 × Vollpauschale oder 3 × Vollpauschale (ab 8 Mitgliedern)Die Staffel hängt von der Fraktionsgröße ab.
Stellv. FraktionsvorsitzMonatliche Zusatzpauschale1,5 × Vollpauschale (ab 8 Mitgliedern)Nur, wenn die Stellvertretung so geregelt ist.

Ausschussvorsitz

Wer einen Ausschuss leitet, bekommt zusätzlich zur normalen Rats-Aufwandsentschädigung einmal die Vollpauschale (je nach Einwohnerzahl der Kommune). Wenn die Kommune diese Zusatzleistung nicht monatlich, sondern als Sitzungsgeld auszahlt, ist das Sitzungsgeld genauso hoch wie diese Zusatzpauschale.

Wenn die oder der Vorsitzende verhindert ist, bekommt die Person, die in dieser Sitzung den Vorsitz übernimmt, für diese Sitzung eine zusätzliche Zahlung in Höhe eines Sitzungsgeldes (je nach Einwohnerzahl).

Fraktionsvorsitz

Fraktionsvorsitzende bekommen zusätzlich zur normalen Rats-Aufwandsentschädigung eine Extra-Pauschale:

  • 2-fache Vollpauschale, wenn die Fraktion kleiner ist.
  • 3-fache Vollpauschale, wenn die Fraktion mindestens 8 Ratsmitglieder hat.
  • Stellvertretende Fraktionsvorsitzende können eine Zusatzpauschale in Höhe der 1,5-fachen Vollpauschale bekommen, wenn das so vorgesehen ist.

Ein Beispiel:

BausteinRegelRechnungBetrag pro Monat
Vollpauschale (Beispiel 80.000 Einwohner)Grundwert je nach Einwohnerzahl1 × 512,40 €512,40 €
Zusatz für Fraktionsvorsitz (Fraktion mit 10 Mitgliedern)Fraktion ab 8 Mitgliedern3 × 512,40 €1.537,20 €
Summe aus Vollpauschale + Fraktionsvorsitz-Zusatzohne Sitzungsgelder, ohne weitere Funktionen512,40 € + 1.537,20 €2.049,60 €

Stv. Bürgermeister

In jeder Kommune gibt es einen hauptamtlichen Bürgermeister. In Willich ist das Christian Pakusch. Hauptamtliche Bürgermeister erhalten eine Besoldung. Daneben gibt es ehrenamtliche stellvertretende Bürgermeister, die ihn bei Terminen vertreten, zum Beispiel bei Vereinsjubiläen, Schützenfesten oder offiziellen Empfängen. Damit dieser Zusatzaufwand anerkannt wird, gibt es eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung:

  • 1. stellvertretender Bürgermeister: bekommt das Dreifache der Vollpauschale.
  • weitere stellvertretende Bürgermeister: bekommen das 1,5-Fache der Vollpauschale.

Wichtig: Das ist zusätzlich zu dem, was man als Ratsmitglied ohnehin bekommt.

Was heißt das konkret in Willich? Willich liegt in der Größenklasse 40.001 bis 60.000 Einwohner. Die Vollpauschale beträgt 2026 473,00 Euro pro Monat. Damit ergibt sich:

  • 1. stellvertretender Bürgermeister (Guido Görtz)
    3 × 473,00 € = 1.419,00 € pro Monat zusätzlich
  • 2. stellvertretender Bürgermeister (Andreas Winkler)
    1,5 × 473,00 € = 709,50 € pro Monat zusätzlich
Funktion in WillichArtRegelRechnungZusatz pro Monat
Bürgermeister (Christian Pakusch)hauptamtlichEingruppierung nach Einwohnerzahl: Willich = B 6. Zusätzlich: 10 % des Grundgehalts (B 6) als Aufwandsentschädigung.0,10 × Grundgehalt B 6abhängig vom Grundgehalt
1. stellv. Bürgermeister (Guido Görtz)ehrenamtlich3 × Vollpauschale3 × 473,00 €1.419,00 €
2. stellv. Bürgermeister (Andreas Winkler)ehrenamtlich1,5 × Vollpauschale1,5 × 473,00 €709,50 €

Sitzungsgeld für sachkundige Bürger

In vielen Gremien gibt es Sitzungsgeld pro Sitzung, vor allem für sachkundige Bürgerinnen und Bürger. In Willich erhalten sachkundige Bürger Sitzungsgeld für die Teilnahme an Ausschuss- und den ersten 24 Fraktionssitzungen in einem Jahr. Für mehr Fraktionssitzungen fließen keine weiteren Sitzungsgelder.

Einwohnerzahl der GemeindeSitzungsgeld pro Sitzung
bis 10.00028,20 €
10.001 bis 20.00033,80 €
20.001 bis 30.00039,40 €
30.001 bis 40.00045,10 €
40.001 bis 60.00050,70 €
60.001 bis 100.00056,30 €
100.001 bis 150.00061,90 €
150.001 bis 450.00067,60 €
über 450.00073,20 €

Fahrtkosten

Fahrten zum Sitzungsort und zurück können erstattet werden. Das ist wichtig, weil Ratsarbeit nicht nur aus Sitzungen besteht, sondern auch aus Terminen vor Ort.

Verdienstausfall und Betreuung

Wer wegen eines Termins nachweislich Verdienstausfall hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung beantragen. Auch Betreuungskosten können je nach Fall eine Rolle spielen. Das ist ein wichtiger Punkt, weil sonst bestimmte Berufsgruppen oder junge Eltern strukturell benachteiligt wären.

Spenden an die Partei

In der SPD ist festgelegt, dass kommunale Mandatsträger einen Anteil ihrer Aufwandsentschädigung an die Partei abführen. Bei uns in Willich sind das 30 Prozent. Das ist eine Art Solidar-Beitrag: Ortsvereine und Kreisverbände finanzieren damit ganz konkret ihre politische Arbeit vor Ort, also Infostände, Flyer, Saalmieten, Veranstaltungen und manchmal auch Kampagnenmaterial. Ähnliche Modelle gibt es auch in anderen Parteien, allerdings unterscheiden sich Höhe und Ausgestaltung.

Was passiert, wenn jemand nicht zahlt? In der Praxis wird das meist innerparteilich geregelt, also durch Gespräche und im Zweifel Konsequenzen bei der nächsten Aufstellung. Ob eine Partei Beiträge auch einklagen kann, hängt vom konkreten Regelwerk und von wirksamen Vereinbarungen ab, ist also nicht in jedem Fall gleich.

Als im Jahr 2017 drei Ratsmitglieder unsere Fraktion verließen, stellten sie auch die 30-prozentige Abgabe ein. Obwohl alle drei über die SPD-Liste in den Rat gewählt wurden, behielten sie ihr Mandat sowie ihre monatlichen Vollpauschalen.

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ziemlich klar: Mandatsträgerabgaben können zivilrechtlich einklagbar sein, wenn die Zahlungspflicht wirksam in Satzung/Beitragsordnung der Partei (oder durch eine konkrete Vereinbarung) begründet ist. In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um einen ehrenamtlichen Bürgermeister, der nach der Beitragsordnung seiner Partei einen Sonderbeitrag zahlen sollte. Der BGH hat die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Sonderbeiträge bestätigt und damit auch die Linie gestärkt, dass Parteien diese Forderungen notfalls vor den Zivilgerichten durchsetzen können.

Aufwandsentschädigungen und Steuern

Aufwandsentschädigungen können nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei sein, soweit sie Aufwand abgelten. Von der Stadt Willich wird keine Lohnsteuer einbehalten wie es bei einem Gehalt der Fall wäre. Das heißt, man bekommt die Beträge ausgezahlt und zahlt die Steuer erst später über die Erklärung, gegebenenfalls inklusive einer Nachzahlung.

Nach dem „Ratsherrenerlass“ des NRW-Finanzministeriums gelten kommunale Aufwandsentschädigungen grundsätzlich als einkommensteuerpflichtige Einnahmen aus sonstiger selbstständiger Arbeit und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Steuerfrei bleibt aber ein pauschaler Anteil als „Aufwandsersatz“. Für Ratsmitglieder liegt dieser steuerfreie Betrag je nach Gemeindegröße bei festen Monatsbeträgen. In Gemeinden mit 50.001 bis 150.000 Einwohnern sind das 245 Euro pro Monat. Für stv. Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende erhöht sich dieser steuerfreie Betrag auf das Doppelte, also 490 Euro pro Monat (245 × 2).

Was bei mir konkret zusammenkommt

Ich mache transparent, was ich für welche Funktionen für das kommunalpolitische Ehrenamt in Willich bekomme.

FunktionGremium / TätigkeitSitzungsrhythmusAufwandsentschädigung
Vorsitzender SPD WillichRepräsentation bei Vereinsfeiern, Schützenfesten und Veranstaltungen; Leitung des OrtsvereinsvorstandsVorstand ca. 1× monatlich0 € / Monat
Vorsitzender SPD-Fraktion WillichLeitung der Fraktionssitzungen; Teilnahme an Stadtrat, Haupt- und Finanzausschuss, Teilnahme am Ältestenrat (unregelmäßig)Fraktion: 14-tägig Stadtrat & HFA: je ca. 11× jährlich1.419 € / Monat abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Vorsitzender Ausschuss AGGSSitzungsleitung; zusätzliche Orientierungsgespräche im Vorfeldca. 3× jährlich + Vorbesprechungen473 € / Monat abzgl. 30 % Parteispende und Steuern

Hinzu kommen diverse Sitzungsgelder, die sich wie folgt zusammensetzen:

FunktionGremium / OrganisationSitzungshäufigkeitAufwandsentschädigung
Mitglied AufsichtsratGrundstücksgesellschaft der Stadt Willich mbHca. 4 Sitzungen pro Jahr120 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Mitglied AufsichtsratWasserversorgung Willich GmbHca. 2 Sitzungen pro Jahr150 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Mitglied AufsichtsratWasserwerk Willichca. 2 Sitzungen pro Jahr150 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Mitglied AufsichtsratStadtwerke Willich GmbHca. 2 Sitzungen pro Jahr150 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Mitglied AufsichtsratStadtwerke Service Meerbusch Willich GmbHca. 2 Sitzungen pro Jahr100 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern

Fazit: Kommunalpolitik ist kein Job. Aber Arbeit.

Wer glaubt, man werde mit kommunaler Ratsarbeit reich, hat noch nie erlebt, wie viele Abende, Wochenenden und Stunden in Sitzungen, Vorlagen, Gespräche und Vorbereitung fließen. Ja, es gibt Aufwandsentschädigungen. Aber wenn man den tatsächlichen Zeitaufwand ehrlich gegenrechnet, liegt der „Stundenlohn“ oft deutlich unter dem Mindestlohn. Und genau deshalb machen die allermeisten dieses Ehrenamt nicht wegen des Geldes, sondern weil sie ihre Heimatstadt mitgestalten wollen. Weil sie Verantwortung übernehmen, Konflikte aushalten und am Ende Ergebnisse sehen möchten, die den Menschen vor Ort wirklich helfen.

Mehr Artikel