SPD-Antrag ermöglicht Bau von 33 öffentlich geförderten Wohnungen

Bezahlbarer Wohnraum und öffentlich geförderte Wohnungen sind in Willich weiterhin knapp. Deshalb beantragten wir zum Haushalt 2023 zusätzliche 200.000 Euro für geförderten Wohnraum bereitzustellen. Mit Erfolg, denn jetzt gab der Sozialausschuss das Geld frei, damit 33 öffentlich geförderte Wohnungen gebaut werden können.

Die Stadt Willich fördert den Bau von gefördertem Wohnraum mit jeweils 10.000 Euro pro Wohneinheit. Mit unserem Haushaltsantrag und dem Beschluss des Rates im Dezember 2022 wurde die bislang in Höhe von 270.000 Euro zur Verfügung stehende Fördersumme um 200.000 Euro in 2023 auf ein Gesamtvolumen in Höhe von 470.000 Euro aufgestockt. Inzwischen liegen der Verwaltung Informationen vor, dass ein Bauvorhaben mit 33 Wohnungen in Schiefbahn verwirklicht und gefördert werden soll sowie darüber hinaus ein weiteres Bauvorhaben mit zusätzlichen 11 Wohnungen. Somit ist von einem Fördervolumen für das laufende Jahr von 440.000 Euro auszugehen. Der Sozialausschuss gab die Mittel aus dem Antrag der Sozialdemokraten am 10.05.2023 frei. Damit erhöhen wir die Anzahl der Sozialwohnungen im ersten und zweiten Förderweg und schaffen in unserer Stadt mehr bezahlbaren Wohnraum.

Infos zum öffentlich geförderten Wohnraum

Öffentlich geförderte Wohnungen, auch Sozialwohnungen genannt, erhalten staatliche Unterstützung wie Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für ihren Bau oder ihre Umwandlung. Im Gegenzug verpflichtet sich der Vermieter, die Wohnungen zu einem deutlich günstigeren Preis als auf dem freien Markt und nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) zu vermieten.

Der WBS kann bei der zuständigen Kommune beantragt werden. Er gilt für ein Jahr und muss bei erfolgreicher Vermittlung einer Sozialwohnung nicht erneut beantragt werden, sondern bleibt bis zum Ende des Mietverhältnisses gültig.

Um einen WBS zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ein fester Wohnsitz in Deutschland oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für mindestens ein Jahr.
  • Der Antragsteller muss volljährig sein.
  • Das Haushaltseinkommen darf die festgelegten Grenzen nicht überschreiten.