Schiefbahn und die ganze Stadt Willich sind schockiert. Am heutigen Mittwoch (18.10.2023) hat das Bistum Aachen eine Liste mit 53 Namen von Tätern und mutmaßlichen Tätern sexualisierter Gewalt gegenüber Minderjährigen und Schutzbefohlenen veröffentlicht. Auf dieser Liste steht als mutmaßlicher Täter auch der 1931 in Kaldenkirchen geborene und 1986 verstorbene Weihbischof August Peters. Peters hat lange in Schiefbahn gearbeitet und dort 1963 das Hilfswerk „Aktion Mission und Leprahilfe Schiefbahn“ gegründet. Der Kreis Viersen widmete ihm seine 26. Gedenkmedaille. In Schiefbahn ist die August-Peters-Straße nach ihm benannt.
Update: Am 23.05.2024 stimmten Bürgermeister sowie alle Fraktionen im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig einer Umbenennung zu. Für mehr Infos hier klicken.
Gegen August Peters ist dem Bischof von Aachen seit dem Jahr 2020 eine Beschuldigung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige bzw. Schutzbefohlene bekannt. Sie bezieht sich auf die 1970er- und 1980er-Jahre. In diesem Zeitraum war August Peters Titularpfarrer von St. Hubert, Willich-Schiefbahn, Pfarrer von Liebfrauen, Krefeld und Weihbischof. Das geht aus dem öffentlichen Aufruf des Bistums an Betroffene und Zeitzeugen hervor. Alle, die zur Aufklärung beitragen können, können sich telefonisch oder per Kontakt-Formular an das Bistum wenden.
Täter und mutmaßliche Täter
Wie das Bistum erklärt, wurden Namen von Personen veröffentlicht, auf die folgende Kriterien zutreffen:
„Entweder liegt eine einschlägige staatliche oder kirchenrechtliche Verurteilung vor (dann wird die Person als „Täter“ bezeichnet), oder es gibt mindestens einen positiv beschiedenen Antrag auf Anerkennung des Leids von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) auf Bundesebene (dann wird die Person als „mutmaßlicher Täter“ bezeichnet). Der im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung erfolgte Bescheid stellt für das Bistum Aachen einen hinreichenden Tatverdacht für die Annahme dar, dass es sich um einen mutmaßlichen Täter handelt. Voraussetzung für eine namentliche Nennung ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes überdies, dass die Person vor mehr als zehn Jahren verstorben ist.“
Darf eine Straße nach einem mutmaßlichen Missbrauchstäter benannt sein?
Nein. Denn die Benennung einer Straße nach einer verdienten Persönlichkeit ist für diese eine große Ehre. Weil hier, wie das Bistum selbst sagt, ein hinreichender Tatverdacht besteht, können wir keine Straße nach einer solchen Persönlichkeit benennen. Deshalb werde ich meiner Fraktion vorschlagen, einen Antrag auf Umbenennung der August-Peters-Straße zu stellen. Schiefbahn und die Stadt Willich haben viele herausragende Persönlichkeiten, die eine Straßenbenennung nach ihnen verdient hätten – ein mutmaßlicher Missbrauchstäter gehört nicht dazu.
Aussagen von Ex-Bürgermeister Heyes sind respektlos
Im Zuge der Berichterstattung hat sich auch der ehemalige Bürgermeister der Stadt Willich zu der Veröffentlichung der Namensliste geäußert – er hätte es besser sein gelassen. Denn gegenüber der Rheinischen Post sagte Heyes, dass er den Vorwurf gegen August Peters für ungeheuerlich halte und lässt sich mit den Worten zitieren: „Ich glaube es nicht, ich kann es nicht glauben. Ich lege auch heute noch meine Hand für ihn ins Feuer, weil er mich durch sein Handeln überzeugt hat.“ Tote solle man ruhen lassen, diejenigen, die die Vorwürfe erhöben, müssten sie beweisen. August Peters sei ein Mensch gewesen, der Menschlichkeit gelebt und den christlichen Geist verkörpert habe. Zu seiner Überzeugung stehe er, so Josef Heyes.
Diese Aussagen des Ex-Bürgermeisters machen fast sprachlos und grenzen an eine Verhöhnung der Opfer sexuellen Missbrauchs durch die Kirche und ihre Geistlichen. Keine Spur von Empathie mit den Opfern. Kein Respekt. Es macht den Anschein, als wäre es dem ehemaligen Stadtoberhaupt lieber, Gras über die Sache wachsen zu lassen.
Der sexuelle Missbrauch durch Geistliche muss so weit wie möglich aufgeklärt werden – auch in Schiefbahn. Und auch dann, wenn mutmaßliche Täter verstorben sind und ehemalige Bürgermeister es nicht glauben können und ihre schützende Hand über sie halten.
Auf der Liste mit Tätern und mutmaßlichen Tätern finden sich weitere Geistliche, die im Kreis Viersen ihren Dienst getan haben. Die vollständige Liste mit allen 53 Täter-Namen ist hier abrufbar.