Am 13.06.2024 hat der Kreistag eine neue Fördermöglichkeit für Klimaschutzmaßnahmen im Kreis Viersen beschlossen. Insgesamt stehen 500.000 Euro für Bürger bereit, die in Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke investieren möchten. Erstmals werden auch Batteriespeicher, also Akkus, sowie Wallboxen gefördert. Hier erfahren Sie, wie Sie die Förderung erhalten können.
Ein Änderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion wurde mehrheitlich angenommen und bringt wichtige Verbesserungen mit sich. Denn wir hatten beantragt, die Maximalförderungen für Wallboxen und Stecker-Solar-Anlagen (Balkonkraftwerke) zu tauschen. Somit liegt die Maximalförderung für Wallboxen nun bei 200 Euro, während die Stecker-Solar-Anlagen mit bis zu 500 Euro gefördert werden. Zudem dürfen Stecker-Solar-Anlagen nun bis zu 75 Prozent gefördert werden, statt wie bisher 50 Prozent. Diese Änderungen zielen darauf ab, das Förderprogramm breiter aufzustellen und insbesondere Mieterinnen und Mieter stärker in den Klimaschutz einzubeziehen. So wollen wir eine breitere Masse der Bevölkerung ermutigen, aktiv zum Klimaschutz beizutragen, bevor Wallboxen aus öffentlichen Geldern stark bezuschusst werden.
Inhaltsverzeichnis
ToggleWas wird gefördert?
Im Jahr 2024 fördert der Kreis Viersen vier Hauptbereiche:
- Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden (mindestens 5 Jahre)
- Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke) mit einer Wechselrichterleistung von 0,6 kWp
- Batteriespeicher (Akkus) in Bestandsgebäuden
- Wallboxen bis zu 22 kW
Diese Fördergegenstände sind Teil des integrierten Klimaschutzkonzepts, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen im privaten Bereich zu reduzieren.
Wie hoch ist die Förderung?
- Wallboxen werden mit bis zu 200 Euro gefördert.
- Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke) erhalten eine Förderung von bis zu 500 Euro.
- Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher können jeweils bis zu 1.000 Euro erhalten, jedoch nicht in Kombination.
Wallboxen (max. 200 Euro) und Stecker-Solar-Geräte (max. 500 Euro) werden unabhängig von den anderen Fördergegenständen gefördert.
Wie beantragen Sie die Förderung?
Anträge stellen können alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen. Die Anträge können wieder ab 09:00 Uhr online eingereicht werden. Anträge können ab dem 14. August gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange Fördermittel verfügbar sind. Das Förderprogramm ist in zwei Förderfenster aufgeteilt:
- Mitte August
- Ende November
Es empfiehlt sich, die Anträge frühzeitig einzureichen, da das Budget pro Förderfenster begrenzt ist. Sollten die Mittel im ersten Förderfenster ausgeschöpft sein, übernimmt der Kreis Viersen förderfähige Anträge gegebenenfalls in das zweite Förderfenster.
Weitere Informationen zum Ablauf und zu den Förderbedingungen unter: www.kreis-viersen.de/foerderprogramm-klimaschutz
Warum sollten Sie eine Wallbox installieren?
Die Förderung von Wallboxen unterstützt die Energiewende im Verkehrssektor. Durch die Installation einer Wallbox können Sie Ihr (zukünftiges) Elektroauto bequem und effizient zu Hause laden. Wenn Sie den Ladeprozess mit selbst erzeugtem Solarstrom kombinieren, tragen Sie zusätzlich zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bei.
Vorteile der Förderung im Überblick
- Finanzielle Unterstützung: Sparen Sie bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerken, Stromspeichern und Wallboxen.
- Energiekostensenkung: Reduzieren Sie Ihre Stromkosten durch die Nutzung von Solarenergie.
- Klimaschutz: Helfen Sie mit, die Treibhausgasemissionen zu senken und die Umwelt zu schützen.
Fazit
Nutzen Sie die Gelegenheit und profitieren Sie von der neuen Förderung des Kreises Viersen. Mit der Unterstützung können Sie nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein und sichern Sie sich Ihre Förderung!
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