Bürgermeister im Wahlkampf – was erlaubt ist und was nicht

Am 14. September 2025 wählen wir in NRW neue Räte und Bürgermeister. Viele Amtsinhaber sind schon mitten im Wahlkampf. Aber: Ein Bürgermeister ist nicht irgendein Kandidat – er bleibt bis zum letzten Tag Chef der Verwaltung. Genau deshalb gelten für ihn strengere Regeln als für Parteifreunde ohne Amt. Im Klartext:

Bürgermeister dürfen Wahlkampf machen – aber privat

  • Grundrecht bleibt: Auch Bürgermeister haben das Recht auf freie Meinungs­äußerung. Sie dürfen Mitglied einer Partei sein, auf Wahl­ständen reden, Flyer verteilen oder online um Stimmen werben.
  • Trennung ist Pflicht: Alles Wahlkampf­mäßige muss klar von der Dienst­rolle getrennt sein. Sobald die Person im Namen des Rathauses auftritt, ist Neutralität angesagt.

Keine Amtsbonus-Show

  • Logo, Briefkopf, Dienstwagen, städtische Social-Media-Kanäle – all das sind Ressourcen der Stadt. Wer sie zum Stimmenfischen nutzt, verletzt die Neutralitäts­pflicht (§ 33 Beamten­statusgesetz).
  • Urteil OVG Münster: Schon ein Link zu einer Petition auf der städtischen Website ist unzulässig. Denn damit greift eine Behördenleiter (Bürgermeister) in den politischen Meinungskampf ein.
  • Fotos im Amtszimmer, Rathauskulisse, Stadtwappen: erlaubt, wenn es um neutrale Bürger­info geht – tabu, wenn es Wahlwerbung ist.

Amtsbezeichnung nur mit Vorsicht

Ein Bürgermeister muss sich nicht verstecken. Die reine Erwähnung der Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ ist okay. Aber: Die Aussage darf nicht den Eindruck erwecken, sie komme „mit behördlicher Durchschlags­kraft“. Deshalb:

  • Wahlplakat: „Max Muster, Bürgermeister“ – zulässig.
  • Wahlplakat: „Als Ihr Bürgermeister verspreche ich städtische Zuschüsse für …“ – unzulässig.

Klare Zeitfenster helfen

Es gibt keine gesetzliche „Karenzzeit“. Viele Kommunen fahren trotzdem gut damit, drei bis sechs Monate vor der Wahl jede Öffentlichkeits­arbeit der Stadt extra streng auf Wahl­neutralität zu prüfen. Das senkt Streit und Disziplinar­risiken.

Typische Fettnäpfchen

ProblemWarum kritisch?Was besser wäre
Post im privaten Facebook-Account, aber Profil­bild zeigt Amtskette und RathausAmtsautorität mischt sich in Privat­meinungEntweder neutrales Profilbild oder klar sichtbaren Hinweis „privat“
Einladung zu einer Parteiveranstaltung mit Dienst-E-Mail beantwortenDienst­ressource für WahlkampfPrivate Mailadresse nutzen
Pressemitteilung der Stadt, in der der Bürgermeister einen Mitbewerber scharf angreiftStadt als Sprachrohr einer ParteiKritik als Privatperson äußern, ohne Rathauskanäle

Was droht bei Verstößen?

  • Dienstvergehen nach dem Beamten­statusgesetz → Disziplinar­verfahren, Abmahnung, Geldbuße bis hin zur Entfernung aus dem Beamten­verhältnis.
  • Eine Wahl kann sogar angefochten und für ungültig erklärt werden (Beispiel: OVG Niedersachsen 2024, Bad Gandersheim).

Fazit

Ein fairer Wahlkampf lebt davon, dass alle Kandidierenden dieselben Chancen haben. Wer das Bürgermeister­amt innehat, genießt Vertrauen und Sichtbarkeit – beides darf nicht als persönlicher Wahlbonus missbraucht werden. Klare Trennung zwischen Amt und Kampagne, Verzicht auf städtische Ressourcen und ein neutraler Informations­stil sichern, dass Sie am 14. September wirklich frei entscheiden können.