Am 14. September 2025 wählen wir in NRW neue Räte und Bürgermeister. Viele Amtsinhaber sind schon mitten im Wahlkampf. Aber: Ein Bürgermeister ist nicht irgendein Kandidat – er bleibt bis zum letzten Tag Chef der Verwaltung. Genau deshalb gelten für ihn strengere Regeln als für Parteifreunde ohne Amt. Im Klartext:
Bürgermeister dürfen Wahlkampf machen – aber privat
- Grundrecht bleibt: Auch Bürgermeister haben das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie dürfen Mitglied einer Partei sein, auf Wahlständen reden, Flyer verteilen oder online um Stimmen werben.
- Trennung ist Pflicht: Alles Wahlkampfmäßige muss klar von der Dienstrolle getrennt sein. Sobald die Person im Namen des Rathauses auftritt, ist Neutralität angesagt.
Keine Amtsbonus-Show
- Logo, Briefkopf, Dienstwagen, städtische Social-Media-Kanäle – all das sind Ressourcen der Stadt. Wer sie zum Stimmenfischen nutzt, verletzt die Neutralitätspflicht (§ 33 Beamtenstatusgesetz).
- Urteil OVG Münster: Schon ein Link zu einer Petition auf der städtischen Website ist unzulässig. Denn damit greift eine Behördenleiter (Bürgermeister) in den politischen Meinungskampf ein.
- Fotos im Amtszimmer, Rathauskulisse, Stadtwappen: erlaubt, wenn es um neutrale Bürgerinfo geht – tabu, wenn es Wahlwerbung ist.
Amtsbezeichnung nur mit Vorsicht
Ein Bürgermeister muss sich nicht verstecken. Die reine Erwähnung der Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ ist okay. Aber: Die Aussage darf nicht den Eindruck erwecken, sie komme „mit behördlicher Durchschlagskraft“. Deshalb:
- Wahlplakat: „Max Muster, Bürgermeister“ – zulässig.
- Wahlplakat: „Als Ihr Bürgermeister verspreche ich städtische Zuschüsse für …“ – unzulässig.
Klare Zeitfenster helfen
Es gibt keine gesetzliche „Karenzzeit“. Viele Kommunen fahren trotzdem gut damit, drei bis sechs Monate vor der Wahl jede Öffentlichkeitsarbeit der Stadt extra streng auf Wahlneutralität zu prüfen. Das senkt Streit und Disziplinarrisiken.
Typische Fettnäpfchen
Problem | Warum kritisch? | Was besser wäre |
---|---|---|
Post im privaten Facebook-Account, aber Profilbild zeigt Amtskette und Rathaus | Amtsautorität mischt sich in Privatmeinung | Entweder neutrales Profilbild oder klar sichtbaren Hinweis „privat“ |
Einladung zu einer Parteiveranstaltung mit Dienst-E-Mail beantworten | Dienstressource für Wahlkampf | Private Mailadresse nutzen |
Pressemitteilung der Stadt, in der der Bürgermeister einen Mitbewerber scharf angreift | Stadt als Sprachrohr einer Partei | Kritik als Privatperson äußern, ohne Rathauskanäle |
Was droht bei Verstößen?
- Dienstvergehen nach dem Beamtenstatusgesetz → Disziplinarverfahren, Abmahnung, Geldbuße bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
- Eine Wahl kann sogar angefochten und für ungültig erklärt werden (Beispiel: OVG Niedersachsen 2024, Bad Gandersheim).
Fazit
Ein fairer Wahlkampf lebt davon, dass alle Kandidierenden dieselben Chancen haben. Wer das Bürgermeisteramt innehat, genießt Vertrauen und Sichtbarkeit – beides darf nicht als persönlicher Wahlbonus missbraucht werden. Klare Trennung zwischen Amt und Kampagne, Verzicht auf städtische Ressourcen und ein neutraler Informationsstil sichern, dass Sie am 14. September wirklich frei entscheiden können.
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