Bürgermeister im Wahlkampf – was erlaubt ist und was nicht

Am 14. September 2025 wählen wir in NRW neue Räte und Bürgermeister. Viele Amtsinhaber sind schon mitten im Wahlkampf. Aber: Ein Bürgermeister ist nicht irgendein Kandidat – er bleibt bis zum letzten Tag Chef der Verwaltung. Genau deshalb gelten für ihn strengere Regeln als für Parteifreunde ohne Amt. Im Klartext:

Bürgermeister dürfen Wahlkampf machen – aber privat

  • Grundrecht bleibt: Auch Bürgermeister haben das Recht auf freie Meinungs­äußerung. Sie dürfen Mitglied einer Partei sein, auf Wahl­ständen reden, Flyer verteilen oder online um Stimmen werben.
  • Trennung ist Pflicht: Alles Wahlkampf­mäßige muss klar von der Dienst­rolle getrennt sein. Sobald die Person im Namen des Rathauses auftritt, ist Neutralität angesagt.

Keine Amtsbonus-Show

  • Logo, Briefkopf, Dienstwagen, städtische Social-Media-Kanäle – all das sind Ressourcen der Stadt. Wer sie zum Stimmenfischen nutzt, verletzt die Neutralitäts­pflicht (§ 33 Beamten­statusgesetz).
  • Urteil OVG Münster: Schon ein Link zu einer Petition auf der städtischen Website ist unzulässig. Denn damit greift eine Behördenleiter (Bürgermeister) in den politischen Meinungskampf ein.
  • Fotos im Amtszimmer, Rathauskulisse, Stadtwappen: erlaubt, wenn es um neutrale Bürger­info geht – tabu, wenn es Wahlwerbung ist.

Amtsbezeichnung nur mit Vorsicht

Ein Bürgermeister muss sich nicht verstecken. Die reine Erwähnung der Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ ist okay. Aber: Die Aussage darf nicht den Eindruck erwecken, sie komme „mit behördlicher Durchschlags­kraft“. Deshalb:

  • Wahlplakat: „Max Muster, Bürgermeister“ – zulässig.
  • Wahlplakat: „Als Ihr Bürgermeister verspreche ich städtische Zuschüsse für …“ – unzulässig.

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube.

Klare Zeitfenster helfen

Es gibt keine gesetzliche „Karenzzeit“. Viele Kommunen fahren trotzdem gut damit, drei bis sechs Monate vor der Wahl jede Öffentlichkeits­arbeit der Stadt extra streng auf Wahl­neutralität zu prüfen. Das senkt Streit und Disziplinar­risiken.

Typische Fettnäpfchen

ProblemWarum kritisch?Was besser wäre
Post im privaten Facebook-Account, aber Profil­bild zeigt Amtskette und RathausAmtsautorität mischt sich in Privat­meinungEntweder neutrales Profilbild oder klar sichtbaren Hinweis „privat“
Einladung zu einer Parteiveranstaltung mit Dienst-E-Mail beantwortenDienst­ressource für WahlkampfPrivate Mailadresse nutzen
Pressemitteilung der Stadt, in der der Bürgermeister einen Mitbewerber scharf angreiftStadt als Sprachrohr einer ParteiKritik als Privatperson äußern, ohne Rathauskanäle

Was droht bei Verstößen?

  • Dienstvergehen nach dem Beamten­statusgesetz → Disziplinar­verfahren, Abmahnung, Geldbuße bis hin zur Entfernung aus dem Beamten­verhältnis.
  • Eine Wahl kann sogar angefochten und für ungültig erklärt werden (Beispiel: OVG Niedersachsen 2024, Bad Gandersheim).

Fazit

Ein fairer Wahlkampf lebt davon, dass alle Kandidierenden dieselben Chancen haben. Wer das Bürgermeister­amt innehat, genießt Vertrauen und Sichtbarkeit – beides darf nicht als persönlicher Wahlbonus missbraucht werden. Klare Trennung zwischen Amt und Kampagne, Verzicht auf städtische Ressourcen und ein neutraler Informations­stil sichern, dass Sie am 14. September wirklich frei entscheiden können.