Balkonkraftwerk, Photovoltaik-, und Solarthermie-Anlage erhalten im Kreis Viersen eine Förderung. Das hat der Kreistag in seiner Sitzung am 07.09.2023 beschlossen. Insgesamt stehen 150.000 Euro zur Verfügung.
Für die Installation von Solarthermie-Anlagen auf Bestandsgebäuden ist eine pauschale Förderung von 500 Euro für Anlagen zur Warmwassererzeugung oder 1.000 Euro für Anlagen zur Warmwassererzeugung in Kombination mit Heizungsunterstützung vorgesehen. Für die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Bestandgebäuden ist eine Förderung von 200 Euro pro vollem Kilowattpeak (kWp) Nennleistung ab 2 kWp vorgesehen. Die maximale Fördersumme pro Anlage beträgt 1.000 Euro. Da bei kleineren Anlagen die Kosten pro installiertem kWp Nennleistung durch einzuplanende Fixkosten größer sind als bei größeren, leistungsstärkeren Anlagen, wurde die Förderhöhe pro kWp vergleichsweise hoch angesetzt, sodass die maximale Förderhöhe bereits bei 5 kWp Nennleistung erreicht wird. Damit soll die finanzielle Hürde insbesondere für Bürgerinnen und Bürger gesenkt, die über kleine Dachflächen verfügen.
200 Euro pauschal für ein Balkonkraftwerk
Für ein Balkonkraftwerk erhält man grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 200 Euro für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 600 Watt. Ab Januar nächsten Jahres werden auch 800-Watt-Anlagen gefördert.
Förderprogramm soll bald starten
Die Kreisverwaltung erwartet für die Abarbeitung der Förderanträge ein hohes Arbeitsaufkommen. Deshalb kann der Start des Förderprogramms erst erfolgen, wenn die Besetzung der dafür bereits vorgesehenen Stelle zur operativen Programmabwicklung erfolgt ist. Die Stelle ist im Stellenplan 2023 enthalten. Entsprechend kann der Förderaufruf voraussichtlich im vierten Quartal 2023 erfolgen. Der genaue Beginn des Förderprogramms wird durch die Kreisverwaltung rechtzeitig bekanntgegeben. Eine Antragsstellung im Vorfeld ist nicht möglich. Über den Start des Förderprogramms werde ich Sie auch auf meinem Blog informieren.
Ob Sie städtische Förderprogramme mit dem Förderprogramm des Kreis Viersen kombinieren können, erfahren Sie hier.