Außerhalb des Schützenfestes wird der Schützenplatz als großflächiger Parkraum genutzt. Seit einigen Wochen ist das Abstellen von Pkw oder Lkw dort nicht mehr möglich, weil der Platz von einem Mönchengladbacher Geschäftsmann als Autokino genutzt wird. Durch die Absperrung, welche auch den Zufahrtsbereich einschließt, fehlen den Willichern und insbesondere zentrumsnahen Anwohnern viele Parkmöglichkeiten. Eine Anfrage von mir ergab jetzt, dass der Autokinobetreiber den Zufahrtsbereich nicht von der Stadt Willich gepachtet hat. Die Verwaltung kündigte an, mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen und die Beseitigung der Absperrung einzufordern.
Ich wollte von der Verwaltung wissen, ob im Vorfeld über die wegfallenden Parkmöglichkeiten nachgedacht worden sei. Eine Anwohnerin erzählte mir, dass sie zuletzt mit ihrem Kind und den Einkäufen einige hundert Meter entfernt von ihrer Wohnung parken musste, weil es keinen freien Parkplatz gab. Wie die Verwaltung mir mitteilte, habe der Betreiber des Autokinos lediglich einen gültigen Pachtvertrag, der ausschließlich die Nutzung des Festbereiches auf dem Schützenplatz beinhaltet. Die Zufahrt von der Bahnstraße zum Platz sei nicht Bestandteil der Verpachtung. Dadurch hätte die Nutzung dieses Bereiches als Parkraum weiter gewährleistet werden sollen. Die Frage nach einer Ersatzbeschaffung durch den Wegfall von Parkflächen habe sich der Stadt somit nicht gestellt.
Ich halte das Vorgehen des Autokinobetreibers für falsch: Das Autokino ist gerade in Coronazeiten eine schöne Sache, aber hier wurde sich offenbar nicht an Absprachen gehalten – zum Nachteil der Willicher Bürger.