Wie hoch sind die Abfallgebühren für ein privates Wohngrundstück in Willich? Die Gebühr deckt mehrere Leistungen der kommunalen Abfallentsorgung ab. Ihre Höhe wird insbesondere anhand der Zahl, Größe und Leerung der grauen Restabfallbehälter bemessen.
Mit diesem unverbindlichen Rechner können Sie die regulär vorgesehene Restmüllausstattung und die Abfallgebühren für 2026 ermitteln. Außerdem zeigt der Rechner, welche reduzierte Ausstattung auf Antrag möglich sein kann und wie hoch die mögliche jährliche Ersparnis ausfällt.
Wichtig: Geben Sie die Zahl aller Personen an, die auf dem gesamten Grundstück gemeldet sind. Bei einem Mehrfamilienhaus werden daher nicht nur die Personen eines einzelnen Haushalts oder einer einzelnen Wohnung gezählt.
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Was berechnet der Abfallgebührenrechner?
Der Rechner zeigt für private Wohngrundstücke in Willich:
- die regulär vorgesehene Restmüllausstattung,
- das Behältervolumen und den Leerungsrhythmus,
- die regulären Abfallgebühren 2026,
- eine auf Antrag mögliche reduzierte Ausstattung,
- die dafür anfallende Abfallentsorgungsgebühr und
- die mögliche Ersparnis gegenüber der regulären Jahresgebühr.
Die Berechnung gilt ausschließlich für Grundstücke, auf denen insgesamt 1 bis 10 Personen gemeldet sind.
Welche Leistungen sind in der Abfallentsorgungsgebühr enthalten?
Die Abfallentsorgungsgebühr ist keine reine Restmüllgebühr. In die Gebührenberechnung fließen verschiedene Leistungen der kommunalen Abfallentsorgung ein. Dazu gehören insbesondere die Sammlung und Entsorgung von Restabfall, Bioabfall, Papier und Pappe sowie Sperrmüll, Altholz, Pflanzenabfälle und Elektroaltgeräte. Auch allgemeine Kosten der Abfallentsorgung werden berücksichtigt.
Die reguläre blaue Papiertonne und die reguläre braune Biotonne werden daher nicht als gesonderte Gebührenpositionen auf dem Bescheid ausgewiesen. Für eine zusätzliche Biotonne fällt dagegen eine eigene Gebühr an. Bei zugelassener Eigenkompostierung kann sich die Abfallentsorgungsgebühr reduzieren. Diese Sonderfälle berücksichtigt der Rechner noch nicht.
Die Gelbe Tonne beziehungsweise der Gelbe Sack und die Sammlung von Verpackungsglas gehören zum privatwirtschaftlichen dualen System. Sie sind nicht Bestandteil der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung und erscheinen deshalb nicht als eigene kommunale Gebührenposition auf dem Bescheid.
Wann ist eine kleinere Restmüllausstattung möglich?
Die regulär vorgesehene Ausstattung richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Unter den Voraussetzungen der Abfallentsorgungssatzung kann auf Antrag eine geringere Restmüllausstattung zugelassen werden.
Die im Rechner dargestellte Reduzierung erfolgt nicht automatisch. Sie muss bei der Stadt Willich beantragt und von ihr zugelassen werden. Das Ergebnis des Rechners begründet daher keinen Anspruch auf eine bestimmte Behälterausstattung oder Gebühr.
Für ein Grundstück mit nur einer gemeldeten Person ist keine kleinere Restmülltonne vorgesehen. Auf Antrag kann jedoch eine ermäßigte Gebühr gelten, wenn der 60-Liter-Behälter nur bis zur Hälfte befüllt wird und die Stadt die Reduzierung zulässt.
Welche Fälle berücksichtigt der Rechner nicht?
Der Rechner bildet bewusst nur den einfachen privaten Standardfall ab. Noch nicht berücksichtigt werden:
- Grundstücke mit mehr als 10 gemeldeten Personen,
- Gewerbebetriebe und Einwohnergleichwerte,
- gemischt genutzte Grundstücke,
- Eigenkompostierung,
- zusätzliche Biotonnen,
- Tonnengemeinschaften,
- Abfallsäcke,
- zusätzliche oder abweichende Behälter sowie
- Container mit 770, 1.100 oder 4.500 Litern.
Wenn einer dieser Fälle auf Ihr Grundstück zutrifft, sollten Sie die konkrete Ausstattung und Gebühr direkt mit der Stadt Willich klären.
Grundlage der Berechnung
Grundlage sind die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Willich, insbesondere § 11 Absatz 2 und 3, die Abfallgebührensatzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2026. Die verwendeten amtlichen Quellen sind zusätzlich im Ergebnis des Rechners aufgeführt.
Der Rechner dient der unverbindlichen Orientierung. Maßgeblich sind ausschließlich die geltenden Satzungen und der Gebührenbescheid der Stadt Willich. Weitere unverbindliche Rechner zu kommunalen Beiträgen und Gebühren finden Sie in der Übersicht „Beiträge und Gebühren in Willich berechnen„.