Mit diesem unverbindlichen Rechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihr monatlicher Elternbeitrag für eine Kita, die Kindertagespflege, die Offene Ganztagsschule (OGS) oder die 8-bis-1-Betreuung in Willich voraussichtlich ausfällt. Berücksichtigt werden unter anderem das maßgebliche Jahreseinkommen, der Betreuungsumfang, das Alter des Kindes, Sozialleistungsbezug, Wechselmodell und die Willicher Geschwisterregel.
Grundlage sind die ab dem 1. August 2026 geltenden Elternbeitragssatzungen und Beitragstabellen. Das Ergebnis ist unverbindlich und ersetzt nicht den Beitragsbescheid der Stadt Willich.
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Was der Rechner berücksichtigt
Der Rechner verwendet die Willicher Beitragstabellen für den Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027. Abhängig von der gewählten Betreuung werden insbesondere folgende Angaben berücksichtigt:
- die Einkommensstufe,
- das Alter des Kindes,
- der gebuchte oder bewilligte Betreuungsumfang,
- der Bezug bestimmter Sozialleistungen,
- ein Wechselmodell,
- der beitragsfreie Zeitraum vor der Einschulung,
- die Willicher Geschwisterregel.
Welches Einkommen muss ich angeben?
Das maßgebliche Jahreseinkommen ist nicht einfach mit dem Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen oder zu versteuernden Einkommen gleichzusetzen. Wenn das Kind mit beiden Elternteilen zusammenlebt, werden grundsätzlich die maßgeblichen Einkünfte beider Elternteile zusammengerechnet. Lebt es nur oder überwiegend bei einem Elternteil, wird dessen Einkommen zugrunde gelegt.
Im Wechselmodell berechnet der Rechner den 50-prozentigen Anteil des Elternteils, dessen Einkommen angegeben wird. Wenn Ihnen der von der Stadt Willich zugrunde gelegte Betrag bereits bekannt ist, sollten Sie diesen verwenden. Weitere Hinweise zum Einkommensbegriff und zum maßgeblichen Kalenderjahr finden Sie direkt im Rechner.
Wie funktioniert die Geschwisterregel?
Nutzen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine beitragspflichtige Kita, Kindertagespflege, OGS oder 8-bis-1-Betreuung, wird grundsätzlich nur der höchste Beitrag erhoben. Die weiteren Geschwisterkinder sind beitragsfrei.
Auch ein Kind, das sich im landesrechtlich beitragsfreien Zeitraum vor der Einschulung befindet, wird bei der Geschwisterregel berücksichtigt. Der Rechner wendet diese Regeln automatisch auf die eingegebenen Kinder an.
Was ist nicht enthalten?
Nicht berücksichtigt werden insbesondere Verpflegungskosten, ergänzende Kindertagespflege, individuelle Härtefallentscheidungen und rückwirkende Einkommensprüfungen. Das Ergebnis dient daher nur als Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich der Beitragsbescheid der Stadt Willich.
Amtliche Grundlagen
Die Berechnung beruht auf folgenden Satzungen und Beitragstabellen: