Um die Stadtentwicklung voranzutreiben, wollen wir das städtische Vorkaufsrecht für Grundstücke und Gebäude entbürokratisieren.
Das städtische Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen. Um schnell agieren zu können, hat die Politik die Verwaltung mit einer Höchstgrenze von 100.000 Euro ausgestattet, bis zu der sie ohne Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses den städtischen Erstzugriff auf Gebäude und Grundstücke ausüben kann.
Zur Bekämpfung von Leerstand und Wohnraummangel wollen wir, gemeinsam mit der CDU, die Ankaufgrenze auf 300.000 Euro anheben. Zudem wollen wir das Vorkaufsrecht auf das gesamte Stadtgebiet ausweiten, um alle Grundstücks- und Gebäudeverkäufe zukünftig stadtentwicklungsmäßig in den Blick nehmen zu können. Allerdings möchten wir diese Anhebung zunächst rechtlich einschätzen lassen und haben deshalb einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung gestellt.
Unsere Verwaltung muss in Grundstücksfragen handlungsfähig bleiben. Vor dem Hintergrund der Preisentwicklung der letzten Jahre ist eine Anhebung der Ankaufsgrenze überfällig.
Die Rheinische Post hat über den gemeinsamen Prüfauftrag von CDU und SPD berichtet. Zum Artikel geht es hier.