Meine verschiedenen Ämter in der SPD sind ehrenamtlich. Als Vorsitzender vertrete ich die SPD Willich bei vielen Festivitäten und Veranstaltungen, zum Beispiel bei Vereinsfeiern oder Schützenfesten. Zudem tagt der Ortsvereinsvorstand in der Regel einmal pro Monat.
Als Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Willich leite ich die im 14-tägigen Rhythmus tagenden Fraktionssitzungen und nehme an den Sitzungen des Stadtrates, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzungen teil. Stadtrat und Haupt- und Finanzausschuss tagen in der Regel acht- bzw. viermal pro Jahr. Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Hinzu kommen sogenannte Orientierungsgespräche im Vorfeld des Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzungen sowie der in unregelmäßigen Abständen tagende Ältestenrat mit Bürgermeister und Verwaltungsvorstand.
Zudem nehme ich an den im 14-tägigen Rhythmus tagenden Sitzungen der SPD-Fraktion im Kreistag Viersen teil.
Als Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Willich erhalte ich derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.419 Euro. Als Vorsitzender des Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzungen erhalte ich derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 473 Euro. Diese Beträge entsprechen den seit dem 1. Januar 2026 geltenden Entschädigungssätzen nach der Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Von diesen Aufwandsentschädigungen spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Ratsherrenerlass NRW. Auf Basis der amtlichen Einwohnerzahl der Stadt Willich zu Beginn des Kalenderjahres 2026 sind aus meinen monatlichen kommunalen Aufwandsentschädigungen als Ratsmitglied, Fraktionsvorsitzender und Ausschussvorsitzender derzeit insgesamt 398 Euro pro Monat steuerfrei. Der darüber hinausgehende Betrag ist grundsätzlich steuerpflichtig.
Parteispenden mindern dabei nicht die Einnahmen aus der jeweiligen Tätigkeit. Sie können steuerlich nach den allgemeinen Regeln für Zuwendungen an politische Parteien berücksichtigt werden.
| Funktion | Gremium / Tätigkeit | Sitzungsrhythmus | Aufwandsentschädigung |
|---|---|---|---|
| Vorsitzender SPD Willich | Repräsentation bei Vereinsfeiern, Schützenfesten und Veranstaltungen; Leitung des Ortsvereinsvorstands | Vorstand ca. 1× monatlich | 0 € / Monat |
| Vorsitzender SPD-Fraktion Willich | Leitung der Fraktionssitzungen; Teilnahme an Stadtrat, Haupt- und Finanzausschuss, Teilnahme am Ältestenrat (unregelmäßig) |
| 1.419 € / Monat abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Vorsitzender Ausschuss AGGS | Sitzungsleitung; zusätzliche Orientierungsgespräche im Vorfeld | ca. dreimal pro Jahr zzgl. Vorbesprechungen | 473 € / Monat abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
Als Mitglied im Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft der Stadt Willich mbH erhalte ich 120 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr vier Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich. In meiner Einkommensteuererklärung erfasse ich den Bruttobetrag als Einnahmen aus sonstiger selbständiger Arbeit. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die weiteren unten aufgeführten Aufsichtsratsvergütungen.
Als Mitglied im Aufsichtsrat der Wasserversorgung Willich GmbH erhalte ich 150 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr zwei Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.
Als Mitglied im Aufsichtsrat des Wasserwerks Willich erhalte ich 150 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr zwei Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.
Als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Willich GmbH erhalte ich 150 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr zwei Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.
Als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH erhalte ich 100 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr zwei Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.
Als Mitglied der SPD-Fraktion im Kreistag Viersen erhalte ich 52 Euro pro Sitzung. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Kreisverband der SPD Kreis Viersen.
Als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Gesundheit und Sport des Kreistages Viersen erhalte ich 52 Euro pro Sitzung. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Kreisverband der SPD Kreis Viersen.
Als sachkundiger Bürger im Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages Viersen erhalte ich 52 Euro pro Sitzung. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Kreisverband der SPD Kreis Viersen.
Als stellvertretender sachkundiger Bürger im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft des Kreistages Viersen erhalte ich 52 Euro pro Sitzung, sofern das ordentliche Mitglied verhindert ist. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Kreisverband der SPD Kreis Viersen.
Für Sitzungsgelder im Kreis Viersen gilt steuerlich: Im Sinne von § 41 Kreisordnung sind je Sitzung bis zu 12,60 Euro steuerfrei. Für sachkundige Bürgerinnen und Bürger gilt nach dem Ratsherrenerlass zusätzlich ein steuerfreier Mindestbetrag von 250 Euro pro Monat. Soweit die steuerfreien Beträge überschritten werden, ist der darüber hinausgehende Betrag grundsätzlich steuerpflichtig. Maßgeblich ist dabei, dass der Kreis Viersen zu Beginn des Kalenderjahres 2026 mehr als 250.000 Einwohner hatte.
| Funktion | Gremium / Organisation | Sitzungshäufigkeit | Aufwandsentschädigung |
|---|---|---|---|
| Mitglied Aufsichtsrat | Grundstücksgesellschaft der Stadt Willich mbH | 4 Sitzungen pro Jahr | 120 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Mitglied Aufsichtsrat | Wasserversorgung Willich GmbH | 2 Sitzungen pro Jahr | 150 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Mitglied Aufsichtsrat | Wasserwerk Willich | 2 Sitzungen pro Jahr | 150 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Mitglied Aufsichtsrat | Stadtwerke Willich GmbH | 2 Sitzungen pro Jahr | 150 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Mitglied Aufsichtsrat | Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH | 2 Sitzungen pro Jahr | 100 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Mitglied SPD-Fraktion | Kreistag Viersen | 14-tägig | 52 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Sachkundiger Bürger | Ausschuss für Gesundheit und Sport Kreistag Viersen | 2 Sitzungen pro Jahr | 52 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Sachkundiger Bürger | Rechnungsprüfungsausschuss Kreistag Viersen | 2 Sitzungen pro Jahr | 52 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
| Stv. sachkundiger Bürger | Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft Kreistag Viersen | nur bei Vertretung | 52 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern |
Zudem werden die Fahrkosten, die durch Fahrten zum Sitzungsort und zurück entstehen, gesondert erstattet, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der Fahrten von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück. Bei mehreren Wohnungen ist dabei von der Hauptwohnung auszugehen. Solche Reisekostenerstattungen können steuerfrei sein.
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