Transparenz

Meine verschiedenen Ämter in der SPD sind ehrenamtlich. Als Vorsitzender vertrete ich die SPD Willich bei vielen Festivitäten und Veranstaltungen, zum Beispiel bei Vereinsfeiern oder Schützenfesten. Zudem tagt der Ortsvereinsvorstand in der Regel einmal pro Monat.

Als Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Willich leite ich die im 14-tägigen Rhythmus tagenden Fraktionssitzungen und nehme an den Sitzungen des Stadtrates, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzungen teil. Stadtrat und Haupt- und Finanzausschuss tagen in der Regel acht- bzw. viermal pro Jahr. Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Hinzu kommen sogenannte Orientierungsgespräche im Vorfeld des Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzungen sowie der in unregelmäßigen Abständen tagende Ältestenrat mit Bürgermeister und Verwaltungsvorstand.

Zudem nehme ich an den im 14-tägigen Rhythmus tagenden Sitzungen der SPD-Fraktion im Kreistag Viersen teil.

Als Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Willich erhalte ich derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.419 Euro. Als Vorsitzender des Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzungen erhalte ich derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 473 Euro. Diese Beträge entsprechen den seit dem 1. Januar 2026 geltenden Entschädigungssätzen nach der Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen.

Von diesen Aufwandsentschädigungen spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Ratsherrenerlass NRW. Auf Basis der amtlichen Einwohnerzahl der Stadt Willich zu Beginn des Kalenderjahres 2026 sind aus meinen monatlichen kommunalen Aufwandsentschädigungen als Ratsmitglied, Fraktionsvorsitzender und Ausschussvorsitzender derzeit insgesamt 398 Euro pro Monat steuerfrei. Der darüber hinausgehende Betrag ist grundsätzlich steuerpflichtig.

Parteispenden mindern dabei nicht die Einnahmen aus der jeweiligen Tätigkeit. Sie können steuerlich nach den allgemeinen Regeln für Zuwendungen an politische Parteien berücksichtigt werden.

FunktionGremium / TätigkeitSitzungsrhythmusAufwandsentschädigung
Vorsitzender SPD WillichRepräsentation bei Vereinsfeiern, Schützenfesten und Veranstaltungen;
Leitung des Ortsvereinsvorstands
Vorstand ca. 1× monatlich0 € / Monat
Vorsitzender SPD-Fraktion WillichLeitung der Fraktionssitzungen;
Teilnahme an Stadtrat, Haupt- und Finanzausschuss,
Teilnahme am Ältestenrat (unregelmäßig)
  • Fraktion: 14-tägig
  • Stadtrat: ca. achtmal pro Jahr
  • HuF: ca. viermal pro Jahr
  • Der Ältestenrat tagt unregelmäßig
1.419 € / Monat abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Vorsitzender Ausschuss AGGSSitzungsleitung;
zusätzliche Orientierungsgespräche im Vorfeld
ca. dreimal pro Jahr zzgl. Vorbesprechungen473 € / Monat abzgl. 30 % Parteispende und Steuern

Als Mitglied im Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft der Stadt Willich mbH erhalte ich 120 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr vier Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich. In meiner Einkommensteuererklärung erfasse ich den Bruttobetrag als Einnahmen aus sonstiger selbständiger Arbeit. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die weiteren unten aufgeführten Aufsichtsratsvergütungen.

Als Mitglied im Aufsichtsrat der Wasserversorgung Willich GmbH erhalte ich 150 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr zwei Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.

Als Mitglied im Aufsichtsrat des Wasserwerks Willich erhalte ich 150 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr zwei Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.

Als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Willich GmbH erhalte ich 150 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr zwei Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.

Als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH erhalte ich 100 Euro pro Sitzung. In der Regel finden pro Jahr zwei Sitzungen statt. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Stadtverband der SPD Willich.

Als Mitglied der SPD-Fraktion im Kreistag Viersen erhalte ich 52 Euro pro Sitzung. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Kreisverband der SPD Kreis Viersen.

Als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Gesundheit und Sport des Kreistages Viersen erhalte ich 52 Euro pro Sitzung. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Kreisverband der SPD Kreis Viersen.

Als sachkundiger Bürger im Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages Viersen erhalte ich 52 Euro pro Sitzung. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Kreisverband der SPD Kreis Viersen.

Als stellvertretender sachkundiger Bürger im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft des Kreistages Viersen erhalte ich 52 Euro pro Sitzung, sofern das ordentliche Mitglied verhindert ist. Von dieser Aufwandsentschädigung spende ich 30 Prozent an den Kreisverband der SPD Kreis Viersen.

Für Sitzungsgelder im Kreis Viersen gilt steuerlich: Im Sinne von § 41 Kreisordnung sind je Sitzung bis zu 12,60 Euro steuerfrei. Für sachkundige Bürgerinnen und Bürger gilt nach dem Ratsherrenerlass zusätzlich ein steuerfreier Mindestbetrag von 250 Euro pro Monat. Soweit die steuerfreien Beträge überschritten werden, ist der darüber hinausgehende Betrag grundsätzlich steuerpflichtig. Maßgeblich ist dabei, dass der Kreis Viersen zu Beginn des Kalenderjahres 2026 mehr als 250.000 Einwohner hatte.

FunktionGremium / OrganisationSitzungshäufigkeitAufwandsentschädigung
Mitglied AufsichtsratGrundstücksgesellschaft der Stadt Willich mbH4 Sitzungen pro Jahr120 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Mitglied AufsichtsratWasserversorgung Willich GmbH2 Sitzungen pro Jahr150 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Mitglied AufsichtsratWasserwerk Willich2 Sitzungen pro Jahr150 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Mitglied AufsichtsratStadtwerke Willich GmbH2 Sitzungen pro Jahr150 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Mitglied AufsichtsratStadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH2 Sitzungen pro Jahr100 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Mitglied SPD-FraktionKreistag Viersen14-tägig52 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Sachkundiger BürgerAusschuss für Gesundheit und Sport
Kreistag Viersen
2 Sitzungen pro Jahr52 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Sachkundiger BürgerRechnungsprüfungsausschuss
Kreistag Viersen
2 Sitzungen pro Jahr52 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern
Stv. sachkundiger BürgerAusschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft
Kreistag Viersen
nur bei Vertretung52 € pro Sitzung abzgl. 30 % Parteispende und Steuern

Zudem werden die Fahrkosten, die durch Fahrten zum Sitzungsort und zurück entstehen, gesondert erstattet, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der Fahrten von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück. Bei mehreren Wohnungen ist dabei von der Hauptwohnung auszugehen. Solche Reisekostenerstattungen können steuerfrei sein.

Quellen

  • Ratsherrenerlass NRW, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, 01.09.2021
  • Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen (EntschVO NRW), Fassung ab 01.01.2026
  • § 18 EStG, Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • § 4 EStG, insbesondere Absatz 6 zu politischen Zuwendungen
  • § 10b EStG, steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an politische Parteien
  • § 34g EStG, Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien
  • Kreis Viersen in Zahlen, Einwohnerzahlen am 31.12.2025