Kreis Viersen: Photovoltaik-Förderung startet im November 2023

Der Kreis Viersen unterstützt Privatpersonen im Kreisgebiet beim Einbau von Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerken und Solarthermie-Anlagen auf bestehenden Gebäuden. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner bei der Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und Anreize für die Nachrüstung bestehender Gebäude zu schaffen.

Bis zu 1.000 Euro Förderung für Photovoltaik-Anlage

Fördergegenstände des Programms sind:

  • Balkonkraftwerk: maximal 200 Euro, 50 % der förderfähigen Kosten
  • Dachflächen-PV-Anlagen: 200 Euro / volle kWp installierte Leistung ab mind. 2 kWp installierter Leistung; insgesamt jedoch maximal 1.000 Euro (5 kWp oder mehr)
  • Solarthermie: pauschal 500 Euro zur Warmwasserbereitung, pauschal 1.000 Euro für Warmwasserbereitung + Heizungsunterstützung

Wer kann einen Antrag auf Photovoltaik-Förderung stellen?

Jede und jeder im Kreis Viersen mit erstem Wohnsitz kann Anträge einreichen, unabhängig davon, ob sie ihr Haus besitzen oder mieten. Die Förderung umfasst nicht nur Dachflächen für Photovoltaik und Solarthermie auf bestehenden Gebäuden, sondern schließt auch Balkonkraftwerke ein. Dies ermöglicht es auch Mietern, ihre Stromkosten zu senken und zur Energiewende beizutragen. Bevor mit der Umsetzung begonnen wird, muss die Genehmigung des Kreises Viersen vorliegen.

Anlagen auf Neubauten, rein gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäuden außerhalb des Kreis Viersen sind nicht förderfähig. Zudem sind Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp ebenfalls ausgeschlossen. Des Weiteren ist eine nachträgliche Förderung von bereits umgesetzten oder in Auftrag gegebenen Maßnahmen und Anlagen nicht möglich.

Wo können Sie einen Förderantrag stellen?