Keine Tempo-30-Zone auf der Kreuzstraße

Im Sommer 2016 wurde ich von einigen Anwohnern wiederholt auf die Verkehrssituation zwischen den Querungen Kreuzstraße/Neusser Straße und Kreuzstraße/Breitestraße aufmerksam gemacht. Es wurde von deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen berichtet. Zudem werde das Halteverbot nicht eingehalten, sodass zusätzliche Gefahrenräume durch eine eingeschränkte Straßeneinsicht entstünden. In vielen Gesprächen wurde der Wunsch nach einer Tempo-30-Zone deutlich. Einen entsprechenden Antrag habe ich am 16. Dezember 2016 über die SPD-Fraktion an unseren Bürgermeister gestellt. Die Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten erfolgt in der Stadt Willich unmittelbar durch den Bürgermeister.

Bereits im Jahr 2015 hatte ich einen Prüfauftrag zur Erhöhung der Sicherheit und des Lärmschutzes auf der Kreuzstraße gestellt. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone wurde damals abgelehnt, da die Kreuzstraße die Funktion einer Hauptverkehrsstraße hat. Durch eine Gesetzesänderung der Bundesregierung Ende 2016 kann die Geschwindigkeit nun auch auf Hauptverkehrsstraßen reduziert werden. Aufgrund meines Antrages vom Dezember 2016 mit dem Hinweis auf die StVO-Novelle haben sich die Kreispolizeibehörde Viersen, der Straßenbaulastträger, der Verkehrsplaner und die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen des, nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen, Anhörungsverfahrens erneut mit dem Prüfauftrag beschäftigt.

Im Ergebnis wurde jetzt festgestellt, dass sich der Sachverhalt für den Abschnitt zwischen Kreuzstraße/Neusser Straße und Kreuzstraße/Breitestraße auch unter Berücksichtigung der Gesetzesänderung nicht geändert habe und somit die Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone nicht vorlägen. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Schulwegsicherung auf den schmalen Gehwegen beraten. Im Schulwegplan wird den Kindern aus dem Wohngebiet Hover Kull nun empfohlen, über die Südstraße zu gehen. Des Weiteren wurde der Anregung der Verwaltung gefolgt, die Überplanung des Bereiches mit einem breiteren Gehweg zu prüfen bzw. vorzunehmen.

Die vollständige Antwort der Stadt Willich finden Sie hier.