Die Deutsche Umwelthilfe hat in einem Schreiben an die Stadt Willich die Einführung einer Einwegverpackungssteuer gefordert. Alle Fraktionen lehnten diese Forderung am 09.8.2023 im Haupt- und Finanzausschuss ab. Ich begrüße dieses klare Votum gegen eine Einwegverpackungssteuer.
Die Umweltschutzorganisation beruft sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05. dieses Jahres und argumentiert für die Rechtssicherheit dieser Maßnahme. In ihren Ausführungen verwies die Verwaltung auf europäische und nationale Abfallgesetze sowie aktuelle Entwicklungen im Verpackungsbereich, wie die Novellierung des Verpackungsgesetzes und das Einwegkunststofffondsgesetz. In einem Schreiben des Städte- und Gemeindebunds NRW vom 25.05.2023 werde zudem aktuell davon abgeraten, eine kommunale Verpackungssteuer zu erheben. Besonders mit Blick auf das geplante Einwegverbot bei Vor-Ort-Verzehr in absehbarer Zukunft prognostizierte die Verwaltung, dass große Fast-Food-Betriebe wahrscheinlich Verfassungsbeschwerden einreichen würden, sollte eine solche Steuer eingeführt werden.
Zudem nahm die Verwaltung Bezug auf das Argument der Deutschen Umwelthilfe, wonach die Einführung einer Verpackungssteuer in Tübingen zu einer Reduzierung von Verpackungsmüll geführt habe. Tatsächlich habe die Stadt Tübingen noch keine Verpackungssteuer eingeführt, sondern auf das Verwaltungsgerichtsurteil vom 24.05.2023 gewartet. Deshalb könne die reduzierte Menge an Verpackungsmüll in Tübingen bislang nicht auf die kommunale Verpackungssteuer zurückgeführt werden.
Einwegverpackungssteuer: Bürokratiemonster
In Anbetracht dieser Umstände sprachen sich alle Fraktionen im Haupt- und Finanzausschuss dafür aus, den Antrag der Deutschen Umwelthilfe nicht weiter zu bearbeiten. Für die SPD-Fraktion machte ich in der Sitzug deutlich, warum auch wir gegen die Einführung einer Verpackungssteuer sind. Denn sie birgt die Gefahr der Schaffung eines neuen und überflüssigen Bürokratiemonsters. Die Unternehmen in Willich müssten nicht nur den Nachweis über die Anzahl der abgegebenen Verpackungen erbringen, sondern auch sicherstellen, dass die Rücknahme der Verpackungen erfolgt. Zudem könnte die Steuer arme Menschen vom Konsum mitnehmbarer Speisen und Getränke ausschließen.
Stattdessen betrachten wir die Förderung von Mehrwegsystemen über eine kommunale Kooperation als realistischere Option, ähnlich wie es einige andere Kommunen im Kreis, darunter Kempen, bereits umgesetzt haben. Auch wäre es besser, alternative Lösungen zu entwickeln, die es ermöglichen, Lebensmittel und Getränke ohne zusätzliche Kosten mitzunehmen. Ein hervorragendes Beispiel hierfür sind Produkte wie Recups, die bereits die umweltfreundliche Möglichkeit bieten, Heißgetränke unterwegs zu genießen.