Die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Landtag einen Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform eingebracht, der künftig für Wohn- und andere Grundstücke unterschiedliche Hebesätze ermöglichen soll. Und das gegen den expliziten Willen der Kommunen. Richtigerweise sieht die SPD-Fraktion im Landtag NRW hierin keine Lösung, sondern eine weitere Belastung für die Kommunen.
Die Grundsteuerreform in NRW hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung für verschiedene Immobilienarten. Während Ein- und Zweifamilienhäuser künftig deutlich höhere Grundsteuern zahlen müssen, profitieren Gewerbegrundstücke durch eine Entlastung. Laut Städte- und Gemeindebund gibt es Fälle, in denen Lager- oder Fabrikhallen um bis zu 50 Prozent entlastet werden, während für Ein- oder Zweifamilienhäuser die Steuer um etwa 20 Prozent steigt. Diese ungerechte Belastung von Wohneigentum ist in Düsseldorf seit über einem Jahr bekannt.
„Trotz der zahlreichen Warnungen aus der kommunalen Familie hat das Land es nicht für nötig gehalten, rechtzeitig die Lastenverschiebung im Bundesmodell auszugleichen und eine höhere Messzahl für Geschäftsgrundstücke festzusetzen. Ausbaden sollen es jetzt die Kommunen.“
Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW
Aber anstatt das Problem zu lösen, haben CDU und Grüne jetzt eine Scheinlösung präsentiert, nämlich differenzierende Hebesätze. Kommunen sollen so künftig für Wohn- und andere Grundstücke unterschiedliche Hebesätze festlegen können, um die Steuerlast gerechter zu verteilen.
Diese vermeintliche Lösung ist technisch schwer umsetzbar, rechtlich fragwürdig und unfair gegenüber den Kommunen. Nach Vorstellung der schwarz-grünen Landesregierung sollen wir ehrenamtlichen Kommunalpolitiker nun jedes Jahr unterschiedliche Hebesätze festlegen, was zusätzliche Bürokratie, aber auch Konflikte mit sich bringt. Damit wälzt die Landesregierung die Verantwortung auf die Kommunen ab, anstatt selbst eine faire und einfache Lösung zu finden.
Deshalb fordert die SPD-Landtagsfraktion eine flächendeckende Anpassung der Messzahlen, wie es in anderen Bundesländern bereits der Fall ist. Sinnvoller wäre es, die Ungleichheit durch eine landeseinheitliche Regelung auszugleichen.
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