Der Schulausschuss hat am 20.02.2024 über neue Regelungen für die Elternbeiträge zur Teilnahme von Kindern an der 8-1-Betreuung entschieden. Dabei wurden zwei verschiedene Modelle diskutiert. Leider verwehrte sich eine CDU-geführte Mehrheit gegen die von der Verwaltung vorgeschlagene und faire Beitragssatzung. CDU, FDP, FW und Teile der Grünen stimmten für eine äußerst ungerechte Beitragstabelle.
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ToggleUnfaires Drei-Stufenmodell für die 8-1-Betreuung
Die Verwaltung empfahl zwar eine elfstufige und gerechte Beitragstabelle. Aber CDU, FDP, die Wählergemeinschaft „Für Willich“ und Teile der Grünen stimmten für ein Drei-Stufenmodell zur 8-1-Betreuung. Dieses Modell hatte die CDU selbst vorgeschlagen und soll die Bürokratie vereinfachen und den Prüfaufwand reduzieren. Allerdings widersprach die Stadtverwaltung selbst dieser angeblichen Vorteile des CDU-Modells. Aber die vorgetragene Gegendarstellung der Verwaltung und die Tatsache, dass im dreistufigen Modell niedrige Einkommen stärker belastet und hohe Einkommen entlastet werden, wurden von CDU, FDP, FW und Teile der Grünen komplett ignoriert. Schließlich beschloss diese Mehrheit, gegen unsere Stimmen und eine Stimme der Grünen, den CDU-Vorschlag.
Als SPD plädierten wir vergebens für die Beitragssatzung mit insgesamt elf Stufen, da diese eine gerechtere Verteilung der Beiträge ermöglicht, insbesondere im unteren Einkommensbereich. Aber vergleichen Sie selbst:
Das CDU-Modell belastet niedrige Einkommen stärker und entlastet hohe Einkommen. Zum Beispiel hätten Eltern mit einem Jahreseinkommen von 42.000 Euro pro Jahr im von der SPD favorisierten Modell 27 Euro pro Monat bezahlt. Durch das CDU-Modell wird ein solches Einkommen nun mit 65 Euro pro Monat belastet.
Unser schulpolitischer Sprecher Hendrik Pempelfort erklärte im Anschluss: „Wir hätten die Chance gehabt, die Kosten für die Betreuung der Kinder sozial gerecht zu verteilen. Mir ist echt schleierhaft, warum die Mehrheit des Schulausschusses das nicht wollte.“ Er ergänzt: „Vom nun beschlossenen dreistufigen Modell profitieren im Vergleich zum bisherigen Beitrag von etwa 55 Euro im Monat die, die gar nichts haben – und die hätten auch beim elfstufigen Modell der Verwaltung nichts bezahlt. Im Vergleich zum elfstufigen Modell der Verwaltung entlastet das dreistufige CDU-Modell jetzt allerdings noch die, die 90.000 Euro oder mehr im Jahr verdienen. Ansonsten zahlen alle mehr als bisher und vor allem auch mehr als beim Modell mit elf Stufen.“
Hintergrund und Bedeutung der neuen Regelungen
Die Veränderung der Trägerschaft für die Betreuungsform „acht bis eins“ hat eine Beitragssatzung überhaupt erst notwendig gemacht. Da immer mehr Elternvereine ihr Engagement aufgrund ehrenamtlicher Überlastung aufgeben mussten, hat die Stadt einen eigenen Betreuungsverein gegründet, um die Betreuung sicherzustellen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat inzwischen klargestellt, dass die Erhebung von Elternbeiträgen nur auf der Grundlage einer kommunalen Satzung zulässig ist. Ohne eine solche Satzung werden keine Zuschüsse mehr gezahlt. Bisher wurde für die 8-1-Betreuung ein Pauschalbeitrag von etwa 55 Euro im Monat fällig.
Auswirkungen auf die Eltern
Eltern müssen nun ihr Jahreseinkommen angeben, aus dem die Elternbeiträge errechnet werden. Die neue Beitragssatzung soll sicherstellen, dass das bisherige Beitragsaufkommen erhalten bleibt und der städtische Haushalt nicht zusätzlich belastet wird. Mit dem Vorschlag der Verwaltung wäre der Haushalt ebenfalls nicht zusätzlich belastet. Dafür aber die Beiträge sozial gerecht verteilt. Denn für uns als SPD ist klar: Wer mehr hat, kann auch mehr leisten – das ist solidarisch und dafür haben wir uns eingesetzt.
Das dreistufige CDU-Modell erleichtert die Arbeit für die Verwaltung nicht und entlastet lediglich Einkommen ab 90.000 Euro. Das ist ein Geschenk an Besserverdiener. Dagegen müssen Familien mit kleinen Einkommen in die Röhre schauen.
Ausblick und nächste Schritte
Die Empfehlung des Schulausschusses wird am 07.03.2024 im Rat zur finalen Abstimmung stehen. Die neue Satzung muss gemäß den Vorgaben der Bezirksregierung bis zum 01.08.2024 in Kraft treten.
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