Beitragsbemessungsgrenze: Solidarität endet nicht bei 5.512 €

Jeden Monat fließt ein spürbarer Teil meines Gehalts in die Kranken- und Pflege­versicherung – das gehört für mich zur Solidarität in unserem Sozial­staat. Doch der Betrag, den Sie gleich sehen, zeigt auch ein Problem: Ab einem Verdienst von 5.512,50 Euro pro Monat steigt der individuelle Anteil nicht weiter. Genau diese Beitrags­bemessungs­grenze sorgt dafür, dass jemand mit 15.000 Euro oder sogar 100.000 Euro Monats­einkommen den gleichen Arbeitnehmer­beitrag zahlt wie jemand mit einem relativ normalen Gehalt.

Damit Sie sehen, wie das in der Praxis aussieht, habe ich die aktuelle Berechnung meiner Krankenkasse ab Mai 2025 eingefügt. Die Berechnung macht deutlich: Die 925 Euro, die hier als Gesamtbeitrag stehen, gelten für jede Versicherte und jeden Versicherten, sobald das Brutto­einkommen über 5.512,50 Euro liegt – egal ob Sie 6.000 Euro verdienen oder 60.000. Viele Arbeitnehmer mit deutlich geringerem Gehalt tragen also denselben absoluten Betrag, obwohl er für ihr Haushalts­budget viel schwerer wiegt.

Die aktuelle Situation

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, fließen von Ihrem Bruttogehalt Pflichtbeiträge in Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen­versicherung – zur Hälfte von Ihnen, zur Hälfte von Ihrem Arbeit­geber getragen. Allerdings endet diese Solidar­finanzierung an der Beitrags­bemessungs­grenze. 2025 liegt die Grenze bei monatlich 8.050 Euro für Renten- und Arbeitslosen­versicherung und bei 5.512,50 Euro für die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV). Wer deutlich mehr als diese Beträge verdient, zahlt also prozentual immer weniger in unser Sozial­system ein – eine Schieflage, die dringend korrigiert werden muss.

Warum die Grenze unsolidarisch ist

  • Deckel statt Prozentsatz: In der gesetzlichen Kranken­versicherung wird für Arbeit­nehmer – inklusive durchschnittlichem Zusatz­beitrag – rund 16,8 Prozent des Brutto­einkommens verbeitragt, aber nur bis 5.512 Euro im Monat. Jeder Euro darüber bleibt komplett beitrags­frei. Spitzenverdiener drücken so jeden Monat mehrere Tausend Euro Beitragspflicht weg.
  • Doppelte Schieflage: Wer wenig verdient, zahlt vom ersten Euro an den vollen Prozentsatz. Gleichzeitig finanziert er über Steuern den Bundes­zuschuss zur GKV mit. Beschäftigte mit kleinen Einkommen tragen somit relativ mehr, Spitzen­verdiener relativ weniger.
  • Lohnquote steigt – Leistungsquote sinkt: Die Ausgaben der Kassen wachsen. Weil hohe Einkommen aus der Finanzierung herausfallen, wird die Last Jahr für Jahr auf Normalverdiener und Versicherte mit geringem Verdienst verschoben.

Was sich ändern muss

  • Einkommensabhängige Beiträge mit höherer Obergrenze: Und auch andere Einkommen, wie zum Beispiel Kapital­erträge, sollten anteilig verbeitragt werden. Das entlastet kleine Einkommen und stabilisiert die Finanzen der Kassen.
  • Einheitliche Bürger­versicherung: Private und gesetzliche Kassen müssen zu einer solidarischen Versicherung zusammenwachsen. Gleiche Beiträge, gleiche Leistungen, gleiche Wartezeiten
  • Schluss mit Zwei-Klassen-Medizin: Starke Prävention & faire Bezahlung im Gesundheitswesen Wenn alle gerecht einzahlen, haben wir Spielraum für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal und niedrigere Zusatzbeiträge.

Was heißt das konkret für unterschiedliche Einkommen?

Brutto-Monats­einkommenGesamt­beitrag heute*Beitrag bei voller Prozent­pflicht*
2.500 €258,75 €258,75 €
3.000 €309,75 €309,75 €
5.000 €516,25 €516,25 €
5.512,50 €
(Beitrags­bemessungs­grenze 2025)
569,17 €569,17 €
15.000 €569,17 €1.546,13 €
100.000 €569,17 €10.307,50 €

*Arbeitnehmer­­anteil, inklusive Zusatzbeitrag am Beispiel der Techniker Krankenkasse; Zusätzlich tragen Arbeit­geber die gleiche Summe. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosen­versicherung kommen natürlich noch hinzu. Hinweis: Jede Krankenkasse erhebt einen eigenen Zusatzbeitrag. Bei anderen Kassen variiert der absolute Euro-Betrag leicht.

Solidarität statt Sonderrechte

Wenn alle nach ihrem Leistungs­vermögen einzahlen, können wir Zusatz­beiträge senken, Pflege­kräfte besser bezahlen und Wartezeiten verkürzen. Die Beitragsbemessungsgrenze deutlich anzuheben, stärkt unser Gesundheitssystem nachhaltig.