Vorhaben der Bundesregierung unterstützt Tempo-30-Zone auf der Kreuzstr.
Das Bundesverkehrsministerium will die Hürden bei den rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Tempo-30-Zonen senken. Bisher musste aufwendig nachgewiesen werden, dass es sich um eine Gefahrenstelle handelt. Nun soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, in dem Länder und Kommunen ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 anordnen können – auch an Hauptverkehrsstraßen. „Die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung …
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